ac: Abmahnungen von FvG

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Na du Handelsvertreter,

ich tippe mal auf EXPLORER.

Frag sich nur wieso du

"Beihilfe zum Vertrieb eines Markenrechtsverletzenden Produkts"

leistest,
wenn der Günni selbst sagt gegen die FTPX.COM braucht er nicht vorzugehen, weil die ja nicht nach BRD liefern.

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Auch wenn du dich unterwirfst, also die AM unterschreibst,
verweigere die Zahlung, dann ist der Streitwert geringer, Kosten die Du dann vieleicht zusätzlich zu riskieren bereit bist.

Könnten aber dazu führen, das ein Richter meint die AM währe nicht in deinem Sinne gewesen.

Je jünger und ärnmer du bist je besser.

MIt webspace hat der Günni in München schon so einen Arschtritt bekommen, deshalb darf er ja jetzt auch Sereinabmahner genannt werden (LG München rechtskräftig).

Der Explorer ist eine Serienabmahung allein zum Zwecke des Geldverdienens.

Wende dich an www.freedomforlinks.de

Nazis raus!