Hi Wolfgang,
Ich glaub nicht das so ein obiger Spruch ausreichend
ist. Wenn du als Besitzer des Dienstes von einer Sache
erfaehrst die das StGB betrifft (z.b. Para 202 -> Beleidigung/ueble Nachrede),
mein kleines projekt dreht sich aber zu 100% nur um dieses thema *G*
du aber nichts dagegen tust, dann ist das Unterstuetzung
einer illegalen Handlung (-glaub ich).
imho fällt ein "beleidigungsdienst" in den bereich der satire und ist nicht durch gesetze zu regulieren (ist mir aber egal, ich werd's einfach 'mal testen und schauen, was so alles passiert...)
so long...
/*,*/
Wowbagger