Hallo Wolfgang
Ist das erlaubt gewesen?
Weisst du was? Ein Link ist doch nach Ansicht unseres Freiherrn Werbung und Vertriebsfoerderung, oder? Dann gilt das aber doch auch fuer den folgenden, hier neuerdings reichlich gesetzten Link:
Das Problem ist, dass der Linksetzende zugleich das Linkziel ist, von Berufswegen aber keine Werbung fuer sich betreiben darf.
Was sollen wir nun tun? Sollen wir ihm ein standesrechtliches Verfahren anhaengen, weil er nachweisbar und wiederholt nach eigener Rechtsauffassung unerlaubte Eigenwerbung betrieben hat? Oder sollen wir ihn (meine Meinung) mit diesem aus seinem ploetzlichen Linkwahn heraus entstandenen Kunstfehler erpressen und ihm die Freiheit der Links abzwingen? Was meinst du, was meint ihr? ;-)
viele Gruesse
Stefan Muenz