Günter Frhr. v. Gravenreuth: Gutes Statistik-Programm als Freeware?

Hallo an Alle:

Rob Liebwein war so freundlich die Statistik-URLs vom FFL zu veröffentlichen.

http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/unique?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/reloads?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/geo?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/sys?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/ref1?login=abgemahn
http://212.72.46.18/free-2/scripts/reports/display/ref2?login=abgemahn

(gute Übung für mich im Link setzen!)

Wir arbeiten noch mit dem lange nicht so leistungsfähigen Webalizer 1.3
vgl. http://www.gravenreuth.de/statistik

Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig
    Geld?

    SYMICRON FRAGEN

    Übelthu

    1. He Übelthu ...

      sei doch heute mal ein bißchen nett zu ihm.
      weil er hat heut nämlich das verlinken gelernt.
      und is sogar zu späßchen aufgelegt...

      hm...

      Wie konnte es nur soweit kommen, Günter ???

      a) Geburtstag
      b) Hochzeitstag
      c) erfolgreiche Abmahnung über DM 100.000+
      d) betrunken
      e) krank
      f) Alzheimer
      g) Computervirus

      h) ... (ich wag's ja kaum auszuschreiben) Einsicht ? Reue ?

      Und weil ich heute auch nett drauf bin, verrat ich Dir, daß in der PC Pro 9/2000 ein Artikel zum Thema Homepage drin war, wo es unter anderem auch um Statistikprogramme gin (wenn mich mein Gedäächtnis nicht vollkommen im Stich läßt) :-)
      Leider hab ich keinen passenden Link, aber probiers doch mal unter http://www.pcpro.de

      Cya & schönen Tach noch (den gönn ich Dir von Herzen, nach DER Leistung ...)

      DaRumpel

  2. Hallo,

    Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

    Du hast die Webalizer-Version 1.3.... hmmm

    ...Klar nimm: Webalizer-Version 2.0 ! http://www.mrunix.net/webalizer/ ;-)

    oder http://www.analog.cx/ oder musshaltmalgucke

    Viele Grüße aus Baden, Rolf

    1. Hallo,

      vielen Dank!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  3. Hi,

    Rob Liebwein war so freundlich die Statistik-URLs vom FFL zu veröffentlichen.

    [...]

    Aehm?!?    
    Ist das erlaubt gewesen?

    Wenn FFL den Zugang öffentlich gemacht hat, ja...
    Aber wenn nein, ist das gerade nicht "Erschleichen von Daten", laut StGB gewesen (also das Passwort zu ermitteln)?
    Und wenn Robert Liebwein das getan hat, dann hast du diesen gerade bei einer
    Straftat unterstützt??

    Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

    Ich benutze "http-analyze" und "webalizer".
    Beide liefern recht schöne Ergebnisse. http-analyse sogar in VRML.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Aehm?!?    
      Ist das erlaubt gewesen?

      Wenn FFL den Zugang öffentlich gemacht hat, ja...
      Aber wenn nein, ist das gerade nicht "Erschleichen von Daten", laut StGB gewesen (also das Passwort zu ermitteln)?

      § 202a StGB nur wenn es Daten sind, die "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" sind. Diese URL‚s sind/waren aber frei aufrufbar (zumindest zu dem Zeitpunkt als ich ich sie aufgerufen habe.), also keinerlei Zugangssicherung.

      Und wenn Robert Liebwein das getan hat, dann hast du diesen gerade bei einer
      Straftat unterstützt??

      No - s.o.

      Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

      Ich benutze "http-analyze" und "webalizer".
      Beide liefern recht schöne Ergebnisse. http-analyse sogar in VRML.

      Danke!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hi,

        Wenn FFL den Zugang öffentlich gemacht hat, ja...
        Aber wenn nein, ist das gerade nicht "Erschleichen von Daten", laut StGB gewesen (also das Passwort zu ermitteln)?

        § 202a StGB nur wenn es Daten sind, die "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" sind. Diese URL‚s sind/waren aber frei aufrufbar (zumindest zu dem Zeitpunkt als ich ich sie aufgerufen habe.), also keinerlei Zugangssicherung.

        Hm.....möglicherweise weißt du es nicht - es ist ja nicht dein Themengebiet: Aber das Fragezeichen trennt die URL (in diesem Fall ein
        Skript) von dem EIngangspasswort.
        Der Link war in diesem Fall also eine Angabe der Adresse zusammen mit
        dem zugehörigen Passwort, welcher eben einen unberechtigten Zugang verhindern sollte.

        Der Zugang war also gesichert -bis der Kiddie-Pionier das Passwort veröffentlichte...

        Nicht viel anders also als die Links auf Warez-Sites, wo man illegal an
        irgendwelche Dienste rankommt....?

        Ciao,
          Wolfgang

        1. Hi,

          Hm.....möglicherweise weißt du es nicht - es ist ja nicht dein Themengebiet: Aber das Fragezeichen trennt die URL (in diesem Fall ein
          Skript) von dem EIngangspasswort.
          Der Link war in diesem Fall also eine Angabe der Adresse zusammen mit
          dem zugehörigen Passwort, welcher eben einen unberechtigten Zugang verhindern sollte.

          In dem Fall - um genau zu sein: Extreme-dm verwendet Benutzernamen plus Passwort, und hängt es als einen einzigen Parameter als Get-Anfrage an die URI hinten dran.

          Günther hat hier also einen fremden Benutzernamen und ein fremdes Passwort veröffentlicht. Er hat sicher nicht gewusst, dass er das tut - aber wie sagt er selbst so schön: es ist Aufgabe des Linksetzers (nein, nicht _unseres_ Linksetzers *g*) sich davon zu überzeugen, ob dieser Link nicht etwa irgendwelchen rechtlichen Bestimmungen widerspricht.

          Das besonders tragische daran: er wollte die Daten ja per Statistikprogramm weiter auswerten. Diese extreme-dm-Daten lassen sich aber durch kein mir bekanntes Statistikprogramm weiter auswerten. Pech aber auch...

          Grüße,

          Utz

        2. Hallo,

          Der Zugang war also gesichert -bis der Kiddie-Pionier das Passwort veröffentlichte...

          Falsch - es wurde kein Passwort veröffentlicht, sondern nur eine (ungesicherte !) URL genannt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
          http://www.gravenreuth.de

          1. Hi,

            Der Zugang war also gesichert -bis der Kiddie-Pionier das Passwort veröffentlichte...

            Falsch - es wurde kein Passwort veröffentlicht, sondern nur eine (ungesicherte !) URL genannt.

            Wer hat ein Diplom in Informatik (Univ) mit Schwerpunkt Kommunikationssysteme und beschaeftigt
            sich seit 1994 mit Webworking? Du oder ich? >:)

            Das Passwort war angegeben und zwar hinter dem Fragezeichen.
            Nur weil du es nicht als solches erkanntest, heißt es nicht es war keines.

            Ansonsten Vorsicht! Nach der Logik wären auch
              https://banking.deutsche-bank24.de/..../...db?X=(Filiale)&X=(kontonummer)&X=(pin1)
              http://loginname:passwort@www.irgendwo.tld/
              telnet://rom.mud.de:4000+-l+name+-p+passwd
              ftp://guenter:xxxxxx@ftp.gravenreuth.de
              ...
            erlaubt.

            Demgemäß sind Passwort-Sites (ja, ich weiss das 90% dieser Sites
            nur Werbesites der angeblich gehakten Unternehmen sind) erlaubt,
            was ich sehr sehr sehr stark bezweifle.

            Ciao,
              Wolfgang

      2. § 202a StGB nur wenn es Daten sind, die "gegen unberechtigten
        Zugang besonders gesichert" sind. Diese URL‚s sind/waren aber
        frei aufrufbar (zumindest zu dem Zeitpunkt als ich ich sie
        aufgerufen habe.), also keinerlei Zugangssicherung.

        In Lackner, StGB, 20 Auflage (1993) finden sich zu § 202a folgende
        Kommentierungen und Randbemerkungen:

        Rn. 1:

        Die Vorschrift schützt nicht nur den persönlichen Lebens- und Geheim-
        bereich, sondern weitergehend - ähnlich wie § 202 (Briefgeheimnis,
        Anm. d. Verf.) - ein allgemeines, durch das Erfordernis besonderer
        Sicherung formalisiertes Interesse an der Geheimhaltung von Daten,
        die nicht unmittelbar unwahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt
        werden. - Träger des Rechtsgutes ist der Berechtigte, d.h. der über
        die Daten Verfügungsberechtigte.

        Rn. 3:

        Nicht für ihn (den Täter) bestimmt sind Daten, die nach dem Willen des
        Berechtigten nicht (auch noch nicht oder nicht mehr) in den Herr-
        schaftsbereich des Täters gelangen sollen.

        Rn. 4:

        Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind Daten, wenn (...)
        Vorkehrungen speziell zu dem Zweck getroffen sind, den Zugang Unbe-
        fugter zu verhindern oder zu erschweren. Neben verschlossenen Behät-
        nissen (...) kommen auch systemimmanente Vorkehrungen (zB Verwendung
        von Erkennungssignalen, Passwörtern, Magnetkarten oder Verschlüsselung)
        in Frage.*

        Es kommt darauf an, ob die Sicherung geeignet erscheint, einen wirk-
        samen, wenn auch nicht absoluten Schutz zu erreichen und namentlich
        auch das Interesse an der Geheimhaltung deutlich zu dokumentieren
        (BT-Dr (Bundestagsdrucksache, also Erläuterungen zum Gesetzentwurf,
        Anm. d. Verf.))

        * Und als Literaturverweis hierzu:

        v Gravenreuth, NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht), Jahrgang 89,
          Seiten 201 und 206

        <img src="http://www98.l8.xodox.com/promo/akonline.gif" alt="www.alexander-kleinjung.de" style="cursor:hand;" onMouseUp="window.open('http://www98.l8.xodox.com/promo/forum.htm','select','width=325,height=240');" onmouseover="window.status='http://www.alexander-kleinjung.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">

        1. Sehr geerhrter Herr Kleinjung,

          Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind Daten, wenn (...)
          Vorkehrungen speziell zu dem Zweck getroffen sind, den Zugang Unbe-
          fugter zu verhindern oder zu erschweren. Neben verschlossenen Behät-
          nissen (...) kommen auch systemimmanente Vorkehrungen (zB Verwendung
          von Erkennungssignalen, Passwörtern, Magnetkarten oder Verschlüsselung)
          in Frage.*

          Stimmt - und eine URL die keinerlei(!) Zugangsischerung hat fällt nicht unter § 202a StGB.

          Es kommt darauf an, ob die Sicherung geeignet erscheint, einen wirk-
          samen, wenn auch nicht absoluten Schutz zu erreichen und namentlich
          auch das Interesse an der Geheimhaltung deutlich zu dokumentieren
          (BT-Dr (Bundestagsdrucksache, also Erläuterungen zum Gesetzentwurf,
          Anm. d. Verf.))

          Stimmt - und eine URL die keinerlei(!) Zugangsischerung hat fällt nicht unter § 202a StGB.

          * Und als Literaturverweis hierzu:

          v Gravenreuth, NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht), Jahrgang 89,
            Seiten 201 und 206

          Danke, danke - im Computerrechtshandbuch steht die Sache etwas aktueller!

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
          http://www.gravenreuth.de

    2. Hallo Wolfgang

      Ist das erlaubt gewesen?

      Weisst du was? Ein Link ist doch nach Ansicht unseres Freiherrn Werbung und Vertriebsfoerderung, oder? Dann gilt das aber doch auch fuer den folgenden, hier neuerdings reichlich gesetzten Link:

      http://www.gravenreuth.de

      Das Problem ist, dass der Linksetzende zugleich das Linkziel ist, von Berufswegen aber keine Werbung fuer sich betreiben darf.
      Was sollen wir nun tun? Sollen wir ihm ein standesrechtliches Verfahren anhaengen, weil er nachweisbar und wiederholt nach eigener Rechtsauffassung unerlaubte Eigenwerbung betrieben hat? Oder sollen wir ihn (meine Meinung) mit diesem aus seinem ploetzlichen Linkwahn heraus entstandenen Kunstfehler erpressen und ihm die Freiheit der Links abzwingen? Was meinst du, was meint ihr? ;-)

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hi,

        Ist das erlaubt gewesen?

        Weisst du was? Ein Link ist doch nach Ansicht unseres Freiherrn Werbung und Vertriebsfoerderung, oder? Dann gilt das aber doch auch fuer den folgenden, hier neuerdings reichlich gesetzten Link:

        http://www.gravenreuth.de
        Das Problem ist, dass der Linksetzende zugleich das Linkziel ist, von Berufswegen aber keine Werbung fuer sich betreiben darf.
        Was sollen wir nun tun? Sollen wir ihm ein standesrechtliches Verfahren anhaengen, weil er nachweisbar und wiederholt nach eigener Rechtsauffassung unerlaubte Eigenwerbung betrieben hat? Oder sollen wir ihn (meine Meinung) mit diesem aus seinem ploetzlichen Linkwahn heraus entstandenen Kunstfehler erpressen und ihm die Freiheit der Links abzwingen? Was meinst du, was meint ihr? ;-)

        *lol*

        Aufhören! Bitte! ich war gerade dabei was zu trinken als ich deine Message laß
        und bin fast gestorben vor lachen und ersticken :))

        Aber ganz im Ernst: Es gibt einen Forschungsbericht darüber das man mit
        einer Linktiefe von nur 8 jede Webseite erreicht. Ergo kann ich über einen
        Link auf gravenreuth.de auf jede andere kommerzielle Seite kommen. Er unterstützt
        also bei irgendwelchen Links Leute die als Mitstörer haftbar sind :)

        Ciao,
          Wolfgang

        1. n'Abend alle miteinnder

          Aber ganz im Ernst: Es gibt einen Forschungsbericht darüber das man mit
          einer Linktiefe von nur 8 jede Webseite erreicht. Ergo kann ich über einen
          Link auf gravenreuth.de auf jede andere kommerzielle Seite kommen. Er unterstützt
          also bei irgendwelchen Links Leute die als Mitstörer haftbar sind :)

          Deshalb hat er hier im Forum des öfteren eine Lade.. ähm äh... Link-Hemmung ;-)

          Nur schade, dass dieser Forschungsbericht inzwischen widerlegt ist :-(((

          Die derzeit aktuelle Theorie geht von einem Fliegen-Modell aus (Fliege - so wie Krawatte)
          und danach gibt es auch gaaaanz einsame Seiten, die keiner verlinken will .... ;-)

          Gruß

          Andreas

        2. Hallo Wolfgang!

          Aber ganz im Ernst: Es gibt einen Forschungsbericht darüber das man mit einer Linktiefe von nur 8 jede Webseite erreicht.

          Das ist leider schon lange nicht mehr aktuell.

          http://www.research.ibm.com/resources/news/20000511_bowtie.html bzw. http://www.almaden.ibm.com/cs/k53/www9.final/

          Grüße
          Thomas

          1. Hi,

            Aber ganz im Ernst: Es gibt einen Forschungsbericht darüber das man mit einer Linktiefe von nur 8 jede Webseite erreicht.

            Das ist leider schon lange nicht mehr aktuell.

            http://www.research.ibm.com/resources/news/20000511_bowtie.html bzw. http://www.almaden.ibm.com/cs/k53/www9.final/

            »»

            Aehm, ja, aber ich kenne beide Theorien, nur sehe ich nicht, das
            die, die die schöne Grafik einer Fliege ergibt, der ersten widerspricht.

            Es ist eine andere Interpretation, aber auch gleichzeitig eine andere Aufgabenmstellung
            bei der Untersuchung angewendet worden.
            Widerlegt wurde die erste Untersuchung nicht.

            Ciao,
            Wolfgang

            1. Hallo Wolfgang!

              Aehm, ja, aber ich kenne beide Theorien, nur sehe ich nicht, das
              die, die die schöne Grafik einer Fliege ergibt, der ersten widerspricht.

              Also ich habe es einige Male ausprobiert, es kommt wirklich darauf an in welchem Teil der "Fliege" man sich befindet ob man mit 8 Klick jede andere beliebeige Seite erreicht, oder eben nur mit 17-20 Klicks.

              Gut, meine Versuche können nicht als wissenschaftlich betrachtet werden, für mich war es jedoch interessan zu sehen.

              Grüße
              Thomas

      2. Das wichtigste ist vielleicht, sich und seinen Ansichten treu zu bleiben, so zu handeln wie man es aus der eigenen Natur aus nun mal tun wuerde.

        Vielleicht ist ja manchmal nicht das Problem menschliche Defizite zu haben, sondern sich dieser Tatsache nicht bewusst zu sein.

      3. Sehr geehrtr Herr Münz,

        Weisst du was? Ein Link ist doch nach Ansicht unseres Freiherrn Werbung und Vertriebsfoerderung, oder?

        Ja

        Dann gilt das aber doch auch fuer den folgenden, hier neuerdings reichlich gesetzten Link:

        http://www.gravenreuth.de
        Das Problem ist, dass der Linksetzende zugleich das Linkziel ist, von Berufswegen aber keine Werbung fuer sich betreiben darf.

        In dieser allgemeinen Form schlichtweg falsch - notfalls AFS fragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

  4. Hallo Günter!

    Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

    Wenn ich jetzt ein Programm nenne namens Stat-Explorer oder Statexplorer und den verlinke, mache ich mich ja abmahnfähig, oder?

    Daher, no help - sorry!

    Bis danndann
    PAF (patrickausfrankfurt)

    <img src="/selfaktuell/extras/selfcomm.jpg" alt=""> http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/guests/advguest.cgi?view

    <img src="http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/atomicegg.gif" id="ei" alt="Atomic Eggs - die humosophische Seite" onMouseUp="window.location.href='http://www.atomic-eggs.com/'" onmouseover="if(document.all)document.all.ei.style.cursor='hand';status='http://www.atomic-eggs.com/';return true;" onmouseout="status='';return true;">

    P.S.: statexplorer.com gibt es wirklich (dank Words2Links gefunden - http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/words2links.html) und ist tatsächlich ein Statistikprogramm aus der frz. Schweiz (frz. Logiciel = Software)

  5. Was kann ich tun, dass niemand Bilder aus meiner Hompage kopieren kann. Der Rechtsklick funktioniert nicht, da man ihn mit esc und rechter Maustaste umgehen kann.

    Woher bekomme ich viele gute animierte Gifs und Midi Dateien für meine Hompage?

    Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.

  6. hi!
    schau mal bei den cgiresources da findest du bestimmt ein gutes  script
    http://cgi.resourceindex.com/Programs_and_Scripts/Perl/Logging_Accesses_and_Statistics/

    wir verwenden neben dem Webalizer 1.3 unter anderem noch AXS (is copyright 1997-2000 by Fluid Dynamics)
    http://www.xav.com/scripts/axs

    der vorteil von axs ist das  du keinen zugang zu den serverloggs brauchst, sondern das script ein eigenes logg auf deinem account anlegt, ausserdem laeft es unter linux und nt

    schoenen gruss
    this -> *;_;* walker

    1. Hallo,

      schau mal bei den cgiresources da findest du bestimmt ein gutes  script
      http://cgi.resourceindex.com/Programs_and_Scripts/Perl/Logging_Accesses_and_Statistics/

      Danke!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  7. Gibt es ein gutes Statistik-Programm als Freeware oder für wenig Geld?

    ist der begriff "freeware" eigentlich schon im markenrecht geschützt, oder noch frei?
    ich hätte auch lust, etwas geld zu verdienen ;o)

    bye, tim

    ps: das war ironie - bei einer abmahnung werden ja die anwaltskosten in rechnung gestellt, wenn ich das richtig verstanden habe. ach ja - wie lange arbeitet ein anwalt eigentlich für die abmahnsumme von 1800 undeinpaarzerquetschte ? dauert das sooo lange, gespiegelte exemplare von selfhtml zu finden?