Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.
Warum sollte es auch?
Verletzungshandlungen beschränken sich ja auch nicht dirkete Angebote und Links!
Nach dem <a>-Tag hat unser General-Abmahn-Anwalt zumindest jetzt auch das <meta>-Tag entdeckt und mahnt dessen Inhalte ab.
Was soll daran neu und aufregend sein??
- kopfschüttelnd -
vgl.
<http://www.gravenreuth.de/kennzeichnungsstreitsachen.htm#d.) Haftung für Metatags (Keywords u. ä.)>
in den nächsten Tagen kommt noch eine neue Entscheidung hinzu.
Das <title>-Tag wird er sicher auch bald fuer sich entdecken.
Hatte wir schon vor ca. 2 Jahren den 1. Fall (= Vetragssstrafe gegen eine Unterlassungsverpflichtung).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)