Stefan Muenz: HTML und Handeln im freien Verkehr

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HTML und Handeln im freien Verkehr

Stefan Muenz
  • meinung
  1. 0
    Uschi Hering
    1. 0

      Zitat: Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller?

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      1. 0
        Marlies
        1. 0

          LG Bonn "Virtuelles Hausverbot"

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          • recht
          1. 0
            n.d. parker
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
          2. 0
            Simon Reinhardt
          3. 0
            Marlies
          4. 0
            Christoph Kummer
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Michael N.
              2. 0
                Martin Speiser
          5. 0
            Swen
            1. 0
              Günter Frhr. v. Gravenreuth
              1. 0
                Swen
          6. 0
            Jürgen Walger
      2. 0

        (ZUR INFO) falsche Zitate, fehlender Kontext und mehr

        Stefan Einspender
  2. 0

    Was soll daran noch neu und aufregend sein?? HTML und Handeln im freien Verkehr

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    1. 0

      HTML und FvGs Argumentation im freien Fall - bitte weitersagen!

      Stefan Muenz
    2. 0

      Was soll daran noch neu und aufregend sein?? HTML und Handeln im freie

      Frhr.v.CassidY
    3. 0
      Phil
      1. 0

        In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt - und auf der CD-ROM einen Link bew

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        1. 0

          In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt - und auf der CD-ROM eine

          Thomas Stadler
    4. 0

      Was soll daran noch neu und aufregend sein?? HTML und Handeln im freie

      Dr.Ogen Auf
      1. 0
        Swen
        1. 0
          Dr.Ogen Auf
          1. 0
            Swen
            1. 0
              @ndre@s
              1. 0
                Swen
                1. 0
                  @ndre@s
        2. 0
          Jörg Lorenz
          1. 0
            Swen
            1. 0
              Jörg Lorenz
              1. 0
                Swen
      2. 0

        kann man einen technischen Standard "disziplinieren"??

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        1. 0
          n.d. parker
          1. 0
            Günter Frhr. v. Gravenreuth
            1. 0
              n.d. parker
              1. 0
                Dr.Ogen Auf
                1. 0
                  Dr.Ogen Auf
        2. 0
          Tim Tepaße
    5. 0

      Was soll daran noch neu und aufregend sein?? HTML und Handeln im freie

      Eckard
      1. 0

        Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        1. 0
          Phish
        2. 0
          Eckard
        3. 0
          Martin Speiser
        4. 0
          AlexBausW
        5. 0

          Gefährlicher Handel mit Rasenmähern...

          Margarete.Palffy
          1. 0

            Korrektur

            Margarete Palffy
  3. 0
    Jens Menke
  4. 0

    Die Marke als "verbotenes Wort"?

    Margarete Palffy

Liebe Forumer,

nachdem sich die Gemueter nach einer anstrengenden, aber gluecklich verlaufenen Woche langsam wieder beruhigt haben, ist Zeit fuer weiterfuehrende Gedanken.

Ein Artikel, der solchen Gedanken nachhelfen kann, ist z.B. der Essay "gibt es noch die private Homepage?" von Michael Horak:

http://www.freedomforlinks.de/Pages/privat.html

Die Gedanken, die Horak sich dort macht, betreffen jeden, der im Web Inhalte anbietet. Es geht letztlich um die Frage, wie Web-Inhalte juristisch zu bewerten sind.

Offensichtlich haben bauernschlaue Abzocker und Trittbrettfahrer, unter denen das Web hierzulande derzeit viel zu leiden hat, vor allem ein Interesse daran, das Bereitstellen und Pflegen eines Web-Angebots juristisch als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr" interpretiert zu wissen. Denn diese Interpretation ist der Freibrief fuer sie, in jeder im Web bereitgestellten Information nach "rechtswidriger Verwendung" von Marken, Patenten usw. zu fahnden und - da es sich um von der Oeffentlichkeit sonst unbeachtete, sehr spezielle Dinge handelt - fleissig dagegen vorzugehen und sich unauffaellig eine goldene Nase dabei zu verdienen.

Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum. Nach dem <a>-Tag hat unser General-Abmahn-Anwalt zumindest jetzt auch das <meta>-Tag entdeckt und mahnt dessen Inhalte ab. Das <title>-Tag wird er sicher auch bald fuer sich entdecken. Von diesen semantisch immerhin noch auffaelligen Tags ist nur noch ein Schritt bis zum Abmahnen jeglicher Inhalte, die irgendwo zwischen <html> und </html> stehen. Und der Freiherr argumentiert ja auch schon hemmungslos in die Richtung "das markenrechtlich geschuetzte Zeichen kommt im HTML-Quelltext vor".

All das basiert auf auf jener juristischen Interpretationen von Web-Inhalten als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr". Um Web-Inhalte dauerhaft vor solchen Abzocker-Angriffen zu schuetzen, erscheint es mir daher immer wichtiger, fuer Web-Inhalte eine generell andere juristische Interpretation einzufordern als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr". In diesem Thread nenne ich die Alternative mal in meiner juristischen Laiensprache "Handeln im freien Verkehr". Es muss deutlich werden, dass im Web etwas Aehnliches passiert wie im Handel, dass aber "etwas im Web anbieten" nicht automatisch mit "Handel betreiben" gleichgesetzt werden darf.

Wenn beispielsweise hier in diesem Forum Menschen einander bei Fachfragen helfen, dann tauschen Sie Informationen aus, und sie folgen Bewegungen, die durch Angebot und Nachfrage von Wissen und Nichtwissen geregelt werden. Was da passiert, ist ganz aehnlich dem, was auf jenem "Markt" geschieht, den die Marktwirtschaft umfasst. Aber es _ist_ eben nicht jener Markt, und deshalb laesst sich nicht das juristische Instrumentarium der Marktwirtschaft darauf uebertragen. Hier werden keine Produkte oder Dienstleistungen gegen Geldwert eingetauscht, sondern Know How und Infotainment gegen Dank und Feedback. Der Tauschkreislauf, der dabei entsteht, ist von dem anderen, dem marktwirtschaftlichen, inhaltlich abgekoppelt. Nur durch technische Grundlagen wie Providerkosten usw. ist er mit jenem verbunden. Fuer die inhaltliche Bewertung von Web-Angeboten ist daher eine andere juristische Grundlage erforderlich. Ob diese Grundlage bereits existiert oder erst geschaffen werden muss, koennen andere vermutlich besser einschaetzen als ich. Aber eines ist mir wichtig, und dafuer setze ich mich ein: das Netz ist ein oeffentlicher Raum, in dem Austausch stattfindet - aber es ist deshalb kein "Markt". Ein Markt im geschaeftlichen Sinne ist es nur dort, wo ausdruecklich mit Waren und Dienstleistungen gehandelt wird - etwa in einem Web-Shop, also genauso wie in im sogenannten Real Life auch, wo man sich in die Fussgaengerzone stellen und auf eine Software mit Namensteil 'Explorer' hinweisen darf - einfach im Rahmen der allgemeinen Meinungsfreiheit.

In diesem Sinne noch ein schoenes Wochenende euch allen und besonders den "Unterstuetzern"!

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Liebe SELFHTMLler,

    die Gedanken von Stefan moechte ich gerne mit zwei Links noch etwas fortfuehren. Patrick Mayer , der sich zentral mit Meinungsfreiheit befasst, hat nachgedacht ueber die derzeitigen  juristischen Weichenstellungen und Bewertungen in Netz-Angelegenheiten. Er filtert heraus, wie die eindimensionale Beurteilungsweise des Mediums kollidiert mit der faktisch existierenden Mehrdimensionalitaet und so - vermutlich unabsichtlich - unsere Grundrechte bedroht.

    Das Private, der Kommerz und die Oeffentlichkeit:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/meifrei.html

    Zum gleichen Ergebnis, aus anderen Blickwinkeln beleuchtet, komme auch ich in

    Von Community zu Consumity:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/click.html

    Was ich sehr witzig fand: Michael, Patrick und ich haben zeitgleich voellig unabhaengig voneinander geschrieben - und sind unterm Strich zum gleichen Ergebnis gelangt.

    Auch von mir nochmal herzlichen Dank fuer die breite Solidaritaet und Euer Engagement. Der Mittwoch hat gezeigt, dass viele am selben Strang ziehen und dass die Gemeinschaft viel bewegen kann. Fuer alle, die gerne Maeuschen gespielt haetten, ein Stimmungsbericht vom Mittwoch:

    Abgeschleppt und abgekanzelt:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/september.html

    Schoene Gruesse aus Hamburg,
    Uschi

    1. Sehr geehrte Frau Hering,

      Auch von mir nochmal herzlichen Dank fuer die breite Solidaritaet und Euer Engagement.

      Ist doch schon bekannt:

      "Günter  Gravenreuth  Du bist ein DRECKSCHWEIN!!
      Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller? Am besten einer der Dich  vorher erst tagelang
      foltert."

      Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Sehr geehrter Herr Grvenreuth,

        obwohl auf Ihre provozierenden Beiträge hier von den Stammpostern fast durchweg sachlich argumentiert
        wurde, wollen Sie hier mal wieder etwas ganz anderes suggerieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Marlies Gerhard

        PS. an Stefan: Gibt es nicht die Möglichkeit, in diesem Forum  von Deinem Hausrecht Gebrauch
        zu machen?

        1. PS. an Stefan: Gibt es nicht die Möglichkeit, in diesem Forum  von Deinem Hausrecht Gebrauch
          zu machen?

          Ist zumindest gerichtlich nicht durchsetzbar:

          LG Bonn "Virtuelles Hausverbot" (Az.: 10 O 457/99) CI 2000,22; MMR 2000,109; NJW 2000,961; CR 2000,245
          Das LG Bonn hat auch nach einer mündlichen Verhandlung den Erlaß einer Einstweiligen Verfügung bezüglich eines "virtuellen Hausver-botes" abgelehnt. Die Antragsstellerin unterhält einen eigenen Chat-Room im Internet. Sie wollte einem Teilnehmer durch das LG Bonn verbieten lassen, die betreffende Homepage aufzurufen und somit die Chat-software zu nutzen. Diese Nutzung wäre nach ihrer Ansicht eine "Eigentumsstörung". Ein konkretes Fehlverhalten dieses Chatters konnte sie nicht nachweisen. Sie war der Meinung, daß der verklagte Chatter nicht in ihren Chat-Room passen würde und angeblich ihre Sponsoren stört (was allerdings auch nicht nachgewiesen wurde).
          Urteil vom 16. November 1999

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

          1. hi!

            Ist zumindest gerichtlich nicht durchsetzbar:

            hat hier auch keiner noetig, wir brauchen bloss einen "Gravenreuth-Filter" :-)

            cua

            n.d.p.

            1. hi!

              Ist zumindest gerichtlich nicht durchsetzbar:

              hat hier auch keiner noetig, wir brauchen bloss einen "Gravenreuth-Filter" :-)

              Der hat beim FFL schon nicht funktioniert!

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

          2. Hi Guenni!

            PS. an Stefan: Gibt es nicht die Möglichkeit, in diesem Forum  von Deinem Hausrecht Gebrauch
            zu machen?

            Ist zumindest gerichtlich nicht durchsetzbar:

            Das Thema hatten wir doch schon so oft, musst Du jetzt wieder mit dem alten Kaese ankommen?
            Er kann zumindest Deine Beitraege loeschen, was er aber nicht noetig hat, da die eh keiner ernstnimmt.

            MfG Simon

          3. Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

            Nett, dass Sie annehmen, eine Frage an Stefan beantworten zu müssen.

            Aber zu Ihrem herbei gezogenen Urteil äußern wir uns nicht, weil
            die Fehler selbst Justizia mit verbundenen Augen auffallen müßten.

            Marlies Gerhard
            Jan R.

          4. Hi Günter

            [...] Ein konkretes Fehlverhalten dieses Chatters konnte sie nicht nachweisen. [...]

            Und genau hier liegt der Ansatzpunkt.
            Siehe zum Beispiel hier:
            http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109499.html

            Ist das etwa kein "konkretes Fehlverhalten"?

            Grüsse
            Christoph

            1. Hi Günter

              [...] Ein konkretes Fehlverhalten dieses Chatters konnte sie nicht nachweisen. [...]

              Und genau hier liegt der Ansatzpunkt.
              Siehe zum Beispiel hier:
              http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109499.html

              Ist das etwa kein "konkretes Fehlverhalten"?

              Nein - oder soll da was verschwiegen werden?
              Vgl. ferner:
              "Günter  Gravenreuth  Du bist ein DRECKSCHWEIN!!
              Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller? Am besten einer der Dich  vorher erst tagelang
              foltert."

              Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

              1. Hi Günter

                bisher hab ich mich zu den ganzen Postings, die diesen Themenbereich betreffen immer zurückgehalten, aber langsam wirds mir auch zuviel.

                Und genau hier liegt der Ansatzpunkt.
                Siehe zum Beispiel hier:
                http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109499.html

                Ist das etwa kein "konkretes Fehlverhalten"?

                In meinen Augen (als Nichtjurist) entspricht das einer böswilligen Verleumdung durch Dich (Stefan sollte das mal durch einen Anwalt prüfen lassen und entsprechend dann auch eventuell Anzeige erstatten), daß man jemanden in einen Topf mit der NAZI-Krawallbande steckt und ich denke, daß Du Dich, wenn Du dazu Manns genug bist, bei Stefan öffentlich entschuldigen solltest (Ich rechne aber nicht damit, das Du das tust, so wie Du Dich gibst.).

                Nein - oder soll da was verschwiegen werden?
                Vgl. ferner:

                [censored]

                [censored]

                Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

                In der ganzen Zeit, die ich im Forum mitlese und schreibe (such mal nach meiner E-Mail-Adresse, im Anfang war sie "mnikolai@gw.ford.com"), dann wirst Du mir glauben, daß das eine lange Zeit ist, habe ich bisher erst zweimal mitbekommen, daß Postings gelöscht wurden, das eine mal hatte das eine Forumsschließung zur Folge, da war irgendwas mit einem Bild (ich hatte da gerade Urlaub) und das andere mal war es das von Dir kritisierte Posting, das Du jetzt Stefan anlastest, der es gelöscht hat.
                Eine gewisse Fairnis solltest auch Du an den Tag legen, auch gegenüber Deinem Prozeßgegner, es könnte nämlich tatsächlich das Bild, welches Deine Mitmenschen von Dir haben verbessern und Dich als sachlich handelnden Menschen erkennen lassen, der es nicht darauf anlegt, Deinen Prozeßgegner auf allen Ebenen fertigzumachen, sondern nur im Gerichtssaal mit dem Gegner streitet.
                Es gibt da so einen schönen Spruch, irgendwie paßt der hier dazu:

                <cite>
                "Was Du nicht willst, das man Dir tu,
                das füg auch keinem andern zu.
                Drum laß den andern Wurm in Ruh,
                denn der kriecht geradeso wie Du."
                </cite>

                So ein Verhalten hätte Dir auch sicher die Häme erspart, die im WEB ob Deines Pechs mit der Abschlepperei ausgegossen wurde (Im Rheinland wird etwas schneller abgeschleppt, als anderswo und normalerweise sind die Knöllchenschreiber sehr unbeliebt.), es wäre vielmehr eher auf die Knöllchenschreiber geflucht worden.

                Bis denndann und jag nicht wieder eine Sau durchs Wohnzimmer
                Michael N.

              2. Nein

                Doch.

          5. Moin

            Ist zumindest gerichtlich nicht durchsetzbar:

            Sollte im Normalfall auch nicht nötig sein. Denn bei Menschen mit normal ausgebildetem sozialen Umgangsformen kommt es nicht erst bis zur Klage. Da reicht einen höfliche Bitte.

            Viele Grüße

            Swen

            1. Sollte im Normalfall auch nicht nötig sein. Denn bei Menschen mit normal ausgebildetem sozialen Umgangsformen kommt es nicht erst bis zur Klage. Da reicht einen höfliche Bitte.

              Dann hätte Herr Münz doch auch seinen Link löschen können?
              Oder ist Herr Münz kein Mensch mit "normal ausgebildetem sozialen Umgangsformen"?
              (Ich schätze ihn nicht so ein.)

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth  
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

              1. Moin

                es geht um die Frage, ob für ein virtuelles Hausverbot eine Klage nötig sei. Du lenkst jetzt ab. Das werte ich mal als Zustimmung zu meiner Meinung.

                Viele

                Grüße

          6. Hallo

            Dann dürfte Stefan bei Dir ja keine Probleme mit dem Hausverbot haben. ;-)
            Es gibt nicht sehr viele Threads in diesem Forum bei denen Du kein Fehlverhalten an den Tag gelegt hast.

            Gruß
            Jürgen

      2. Hallo!

        Auch von mir nochmal herzlichen Dank fuer die breite Solidaritaet und Euer Engagement.

        Frau Hering meinte damit eindeutig nicht die hier im Forum geposteten
        Beiträge zu diesem Thema sondern das Engagement am Mittwoch bzw. im
        Zusammenhang mit diesem Tag (davor).
        Wenn man berücksichtigt, dass an diesem Tag bei der "Familienfeier im
        kleinen Kreis" (ein paar tausend Websites offline) u.a. dieses Forum
        praktisch nicht nutzbar war, dann kann sich die Aussage nicht auf Bei-
        träge vom Mittwoch beziehen!

        Ist doch schon bekannt:

        "Günter  Gravenreuth  Du bist ein DRECKSCHWEIN!!
        Warum sammeln wir nicht für einen Auftragskiller? Am besten einer der Dich  vorher erst tagelang
        foltert."

        Original war bei. http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/109144.html

        Diese Aussage ist richtig, allerdings wird von Ihnen nicht erwähnt,
        dass es 10min später bereits eine eindeutige Reaktion durch mich gab
        (<109150.html>), dieser Teil des Threads kurze Zeit später auf NA ge-
        setzt wurde und jetzt nicht mehr auf dem Server von teamone.de vor-
        handen ist.

        MFG, Stefan

  2. Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.

    Warum sollte es auch?
    Verletzungshandlungen beschränken sich ja auch nicht dirkete Angebote und Links!

    Nach dem <a>-Tag hat unser General-Abmahn-Anwalt zumindest jetzt auch das <meta>-Tag entdeckt und mahnt dessen Inhalte ab.

    Was soll daran neu und aufregend sein??

    • kopfschüttelnd -

    vgl.
    <http://www.gravenreuth.de/kennzeichnungsstreitsachen.htm#d.) Haftung für Metatags (Keywords u. ä.)>

    in den nächsten Tagen kommt noch eine neue Entscheidung hinzu.

    Das <title>-Tag wird er sicher auch bald fuer sich entdecken.

    Hatte wir schon vor ca. 2 Jahren den 1. Fall (= Vetragssstrafe gegen eine Unterlassungsverpflichtung).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

    1. Hallo Herr Gravenreuth

      nachdem Ihnen nun hoffentlich klar geworden ist, dass Sie nicht nur in den Foren Gegenwind haben, kann ich mich ja auch mal so weit herablassen, auf Ihren Schund inhaltlich einzugehen, sofern das ueberhaupt moeglich ist.

      Verletzungshandlungen beschränken sich ja auch nicht dirkete Angebote und Links!

      Dann frage ich mich, warum Sie Links auf den FTP-Explorer abmahnen, aber nicht etwa dieses mein Posting, in dem das Wort in diesem Satz unverlinkt vorkommt. Es ist daraus wohl ersichtlich, dass Sie voellig willkuerlich abmahnen, so willkuerlich, wie die Nazis Juden "aussortiert" haben (um mit Ihrer Sprache zu sprechen).

      Was soll daran neu und aufregend sein??

      Es soll nicht neu und aufregend sein, nur eine Vergewisserung des fuer nicht moeglich Gehaltenen. Sie dehnen also den markenrechtlichen Anspruch und damit die Abmahnfaehigkeit auf jeglichen Inhalt einer Web-Seite aus? Halten wir das fest. Damit stimmen Sie schon mal der Argumentation zu, dass ein Link nichts "Besonderes" ist, das alleinstehend in die Handelsvertreterproblematik verwickelbar ist. Die Links sind damit schon mal "befreit" bzw. nach Ihrer Argumentation insofern nichts Besonderes, als die Handelsvertreterproblematik auf jegliche Web-Inhalte ausgedehnt werden muss.

      Ich weiss ja nicht, wer das hier alles liest - aber wir erleben hier, wie eine Argumentation ins unhaltbare ad absurdum gefuehrt wird. Und damit belegen Sie meinen Webspace! (mindestens die zweite Abmahnung, die fuer dieses Posting faellig waere). Gehen Sie lieber (um die Dritte zu kassieren) auf den Ballermann. Derweil lassen wir hier einiges klaeren. Dazu brauchen wir Sie aber nicht mehr.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

    2. Sehr geehrter Herr Gravenreuth!

      Hiermit mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie unerlaubterweise
      in Ihrem Posting den von mir markenrechtlich geschützten Begriff
      'Keywords' verwenden.
      Ich fordere Sie höflich, aber bestimmt dazu auf, diesen von mir geschützten Begriff SOFORT aus diesem Posting zu entfernen und eine Abmahngebühr in Höhe von DM 2000,-- auf mein Konto zu überweisen (kto.-nr. und Bankverbindung wird Ihnen in einer seperaten Mail zugeschickt).
      Sollten Sie meiner Forderung innerhalb von 2 Tagen nicht nachkommen,
      werde ich weitere Schritte gegen Ihr schamhaftes Treiben einleiten.
      Ich sollte Sie weiterhin darauf hinweisen, daß ich mir die Zahl PI hab schützen lassen. Außerdem werde ich demnächst alle Zeitschriften, Magazine, Bücher u.a. Druckwerke nach geschützten Markenbegriffen durchforsten.
      Redakteure, Autoren und Verlage dürfen dann mit einer kräftigen Abmahngebühr rechnen.

      NmfG
      Frhr.v.CassidY

    3. Sehr geehrter Herr von Gravenreuth,

      sie als Jurist sollten den alten Spruch aus Ihrem eigenen Fachbereich kennen, der da lautet:
      'zwei Juristen, drei Meinungen'.
      Alles Recht ist sprachlich formuliert und damit mehrdeutig. Würde man es in mathematische Formeln und
      Symbole umsetzen, dann wäre wohl eher eine Eindeutigkeit zu erzielen.

      Da das künftig wohl kaum realisiert wird, bleibt die subjektive Sicht der Dinge das alleinige Maß eines
      Rechtssystems... leider steht hier die subjektive Sicht von studierten Juristen häufig einem anderslautenden
      'gesunden Rechtsempfinden' der Bevölkerung gegenüber, deren Ansicht Richter in ihren
      Urteilsbegründungen (wie im vorliegenden Fall) durchaus auch mißdeuten können (schließlich ist
      eine handvoll Richter nicht das Gehirn einer ganzen Republik).

      Als Mitglied dieser Bevölkerung aus Nichtjuristen hier nun meine Meinung zum Thema, und es ist mir
      dabei völlig egal, mit welchen gerichtlichen Gepflogenheiten ich damit kollidiere:

      Der Urheberschutz eines eingetragenen Warenzeichens ist m. E. nur dann sinnvoll, wenn damit eine
      von anderen und insbesondere Konkurrenzprodukten unterscheidbare Ware vor Nachahmung und
      damit der Inhaber des Urheberrechtes vor wirtschaftlichem Schaden geschützt werden kann bzw. muss.

      Erwirbt nun ein Hersteller ein Urheberrecht an einem allgemein gängigen Begriff (wie 'Explorer'), dann
      ist fraglich, ob ein socher Begriff überhaupt als schützenswert angesehen werden kann. Fraglich ist auch,
      ob die das Urheberrecht gewährenden Stellen in jedem Fall in der Lage sind, die Sachlage adäquat
      zu beurteilen.

      Sie als Jurist werden kaum in der Lage sein, solche ketzerischen Überlegungen anzustellen...
      welcher Jurist stellt schon geltendes Recht in Frage? Ich nehme an, Sie würden genau so agieren,
      wenn der geschütze Begriff nicht 'Explorer', sondern 'Computer' lauten würde - streng nach dem
      Buchstaben des Gesetzes.  Nun ja, insgesamt schade um das viele Porto.

      Ein html-Dokument mit einem Hinweis auf ein Produkt, dessen Bezeichnung eine Verletzung
      eines sinnvollen Urheberrechts darstellt (sei es als Hyperlink, als BODY-Text oder META-Tag), stellt
      m. E. keinen ausreichenden Grund für rechtliche Schritte gegen den Urheber der WWW-Seite dar,
      vielmehr sollte sich der Zorn des Gesetzes gegen den Urheber des Produktes richten, welches
      mit seinem Namen gegen ein Urheberrecht verstösst - schließlich ist nur der Produkthersteller
      für die Bezeichnung zuständig, die er seinem Produkt gibt, und man kann m. E. auch nur von ihm
      erwarten, dass er sich vor der Auswahl des Produktnamens kundig macht, ob nicht etwa ein
      fremdes Urheberrecht verletzt werden könnte.

      Insofern handelt der Urheber einer html-Seite üblicherweise in gutem Glauben, wenn er ein solches
      Produkt erwähnt (wobei im vorliegenden Fall die Fragwürdigkeit der Schutzwürdigkeit des
      strittigen Begriffes noch hinzukommt).

      Natürlich kenne auch ich den Rechtsgrundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Bestrafung schützt,
      aber dies bezieht sich auf die Unkenntnis einer Rechtslage, nicht auf das Wissen oder Nichtwissen
      über ein etwa vorhandenes Urheberrecht und dergleichen.

      Dem Autor einer html-Seite muss daher die bewußte Verletzung eines Urheberrechtes nachgewiesen
      werden ('Piraterie').

      Zum speziellen Fall: Herr Stefan Münz veröffentlicht, soweit mir bekannt ist, seriöse html-Seiten, die
      dazu dienen, das Wissen über html zu fördern und zu verbreiten. Selbst wenn er hier ein Produkt
      erwähnt, welches gegen ein sinnvolles Urheberrecht verstösst, dann ist die Begründung des
      Verstosses in der Namensgebung des Produktes zu suchen und nicht in der blossen Erwähnung
      dieses Namens auf den html-Seiten des Herrn Münz (oder jedes anderen Urhebers ähnlicher Seiten).

      Soviel zur Ansicht eines Nicht-Juristen in dieser Sache.

      MfG

      1. Hallo,

        Dem Autor einer html-Seite muss daher die bewußte Verletzung eines Urheberrechtes nachgewiesen
        werden ('Piraterie').

        »»

        Für den Unterlassungsanspruch nach jahrzehntelanger BGH-Rechtsprechung NO.
        Für den Schadensersatzanspruch nach jahrzehntelanger BGH-Rechtsprechung JA. wobei Fahrlässigkeit ausreicht.
        .... und ist die Nennung der Kennzeichnung + Link im eigenen HTML-Code durch Byte-Mutation  entstanden?

        Zum speziellen Fall: Herr Stefan Münz veröffentlicht, soweit mir bekannt ist, seriöse html-Seiten, die
        dazu dienen, das Wissen über html zu fördern und zu verbreiten. Selbst wenn er hier ein Produkt
        erwähnt,

        Zum "erwähnen" braucht es keinen Link !!!
        In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt - und auf der CD-ROM einen Link bewußt weggelassen!
        Warum nicht auch so auf der HP?

        welches gegen ein sinnvolles Urheberrecht verstösst, dann ist die Begründung des
        Verstosses in der Namensgebung des Produktes zu suchen und nicht in der blossen Erwähnung
        dieses Namens auf den html-Seiten des Herrn Münz (oder jedes anderen Urhebers ähnlicher Seiten).

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        1. Freiherr v. Gravenreuth wrote:

          Zum "erwähnen" braucht es keinen Link !!!

          Richtig. Man kann aber auch unter Verwendung eines Links erwaehnen und auf etwas hinweisen. Die Natur des Links werden auch Gerichte nicht dauerhaft ignorieren koennen.

          In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt -

          Auch richtig. Die Erwaehnung im Buch ist absolut identisch mit der in SELFHTML. Da es in Buechern keine Links geben kann, wurde der Text "www.ftpx.com" durch einen Link ersetzt. Das ist nichts weiter als die netzadaequate Umsetzung eines Texts.

          MfG

          Thomas Stadler

    4. Nach dem <a>-Tag hat unser General-Abmahn-Anwalt zumindest jetzt auch das <meta>-Tag entdeckt und mahnt dessen Inhalte ab.

      Was soll daran neu und aufregend sein??

      • kopfschüttelnd -

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      Das unglaublich arrogante und provozierende Auftreten des Grafen, nötigt auch mir eine Meinung ab.
      Herr v. Gravenreuth die Meinungen diesbezüglich sind doch eindeutig gegen Sie gerichtet! Die Terror-Mails die Sie erreichen, sind doch noch harmlos im Vergleich, was Sie und Anwälte ihrer Art, mit der Flut von Gerichtsverfahren erreichen.
      Sie versuchen sich jetzt bestimmt damit herauszureden, das Sie das Netz disziplinieren möchten. Aber eine derartige Disziplin, erzeugt nur Feiglinge,Denunzianten und Gesinnungslumpen und das wäre der Todesstoß für das Netz.
      Ich bitte, das Sie sich einmal im Forum dazu äußern, was Sie (wenn) überhaupt damit bezwecken.   Peace

      1. Moin,

        [...] erzeugt nur Feiglinge,Denunzianten und Gesinnungslumpen und das wäre der Todesstoß für das Netz.

        Stimmt. Und deshalb sind Anonyme Feiglinge, Denunzianten und Gesinnungslumpen hier auch nicht willkommen.

        Swen

        1. Moin,

          [...] erzeugt nur Feiglinge,Denunzianten und Gesinnungslumpen und das wäre der Todesstoß für das Netz.

          Stimmt. Und deshalb sind Anonyme Feiglinge, Denunzianten und Gesinnungslumpen hier auch nicht willkommen.

          Swen

          Hi Swen!
          Stimmt aber nur im begrenzten Maße. Die Möglichkeiten der Anonymität sind das Handeln und die freie Meinungsäußerung, die ebend nur durch die Anonymität gewährleistet sind. Ich bin auch dafür das man Heckenschützen bzw. Feiglinge, Denunzianten und Gesinnungslumpen mißachten sollte, aber da du ja den tieferen Sinn meines Postings nicht begreifst erübrigt sich jegliche Diskussion darüber.
          MfG

          1. Moin

            Stimmt aber nur im begrenzten Maße. Die Möglichkeiten der Anonymität sind das Handeln und die freie Meinungsäußerung, die ebend nur durch die Anonymität gewährleistet sind.

            Das ist Unfug. Freie Meinungsäußerung setzt die nennung des Namens voraus. Wer seinen Namen nicht nennt ist nicht frei sondern ein Troll.

            Swen

            1. Moin

              Freie Meinungsäußerung setzt die nennung des Namens voraus.

              Das ist Unfug. Oder hat jemand das GG geändert und vergessen es zu veröffetnlichen ??? ;-)

              Andreas

              1. Moin

                Das ist Unfug. Oder hat jemand das GG geändert und vergessen es zu veröffetnlichen ??? ;-)

                Ich argumentiere nicht wie ein Jurist :-) Ich setze auf den Verstand und hinterfrage den Sinn :-)

                Wer seinen Namen nicht nennen will, der kann nicht auf freie Meinungsäußerung pochen, sondern sollte sich zu seinen Heckenschützenleben bekennen. Das ist schließlich das Schöne an dem Recht auf freie Meinungsäußerung: Dass man zu seiner Meinung auch ungestraft stehen kann. Ausnahmen lasse ich gelten bei den AA, in Drogen-Newsgroups (u.ä.) oder bei Leserbriefschreibern in der Bravo :-)

                Viele Grüße

                Swen

                1. Moin Swen,

                  Das ist Unfug. Oder hat jemand das GG geändert und vergessen es zu veröffetnlichen ??? ;-)

                  Ich argumentiere nicht wie ein Jurist :-) Ich setze auf den Verstand und hinterfrage den Sinn :-)

                  Wer seinen Namen nicht nennen will, der kann nicht auf freie Meinungsäußerung pochen, sondern sollte sich zu seinen Heckenschützenleben bekennen. ...
                  Ausnahmen lasse ich gelten bei den AA, in Drogen-Newsgroups (u.ä.) oder bei Leserbriefschreibern in der Bravo :-)

                  Na BRAVO ;-)
                  Und wer Angst hat vor'm schwarzen Mann (oder vor Heckenschützen), der soll's doch dann eben so machen.

                  Ich sehe das pragmatischer als Du. Wer nicht Nachbars Katze anzündet, sondern sie nur streicheln will, der darfs ruhig auch inkognito tun ;-)

                  Gruß

                  Andreas

        2. Hallo Swen,

          eigentlich bin ich seit 1998 nur Mitleser, aber diesmal kann ich mir die Frage nicht verkneifen:

          Stimmt. Und deshalb sind Anonyme Feiglinge, Denunzianten und Gesinnungslumpen hier auch nicht willkommen.

          Gibt es jemanden, den Du nicht erstmal angreifen mußt?

          Wenn jemand ausfallend oder beleidigend postet, reagiere ich im Excel-Forum auch, indem ich die Anonymität kritisiere. Aber einen Poster anzugreifen, der in Eurem Sinne schreibt - das verstehe ich nicht so ganz.

          Viele Grüße

          Jörg

          1. Moin

            Gibt es jemanden, den Du nicht erstmal angreifen mußt?

            Ja, die meisten.

            Wenn jemand ausfallend oder beleidigend postet, reagiere ich im Excel-Forum auch, indem ich die Anonymität kritisiere.

            Habe ich doch auch, oder? Wer anonym postet, verzichtet auf eine Persönlichkeit und Empfindlichkeit. "Angriffe" richten sich gegen Persönlichkeit oder Empfindlichkeit. Bei einem anonymen Poster ist also auch nichts, was anzugreifen wäre.

            Aber einen Poster anzugreifen, der in Eurem Sinne schreibt - das verstehe ich nicht so ganz.

            Trolle schreiben nach meinem Verständis nicht in "unserem" Sinn.

            Viele Grüße

            Swen

            1. Hallo Swen,

              das sehe ich nicht (mehr) so verbissen. Vor zwei bis drei Jahren gab es in einem Forum einen Stamm. Es war klar, daß man alle Felder ausfüllte - inklusive der Mail-Adresse. Im Laufe der Zeit (und mit den Flatrates und den billigen Internet-Zugängen) hat sich das jedoch geändert. Posting erstellen - Abschicken - Ok. Aber es sind doch nicht alle Postings böse gemeint - viele lesen erstmal nur mit, sehen, wie es lang geht, und schreiben dann ihre Frage. Kann man denen daraus einen Vorwurf machen? Auch wenn sie anonym gepostet haben, bedanken sie sich manchmal für eine Antwort. Und: Es können sich auch daraus richtige Freundschaften ergeben.

              Natürlich möchte ich damit nicht diejenigen in Schutz nehmen, die die Anonymität nutzen, um ausfallend zu werden.

              Wenn ich eine Frage lese, gehe ich so vor:

              • Verstehe ich die Frage auf Anhieb?
              • Ist die Frage halbwegs höflich gestellt?

              Wenn das der Fall ist, versuche ich, eine Antwort zu schreiben.

              Ist das nicht der Fall, versuche ich, dem Fragenden mit Gegenfragen zu helfen. Ist die Frage fordernd gestellt, reagiere ich auch bissig. Aber nur dann.

              Zu den sich ständig wiederholenden Fragen: Ich (wir) beantworte(n) sie, aber mit einem Link. Im Unterschied zu Eurem Forum passiert dann nichts mehr. Der Ausgangsposter bedankt sich, oder auch nicht. Auf keinenFall entsteht dann noch ein Riesenthread.

              Um den Kreis zu schließen:

              Trolle (oder Troll's?) gibt es sicher in jedem Forum. Aber was ist ein Troll?

              Dr. Ogen Auf hatte ein Posting erstellt, das m. E. in Eurem Interesse war - war das denn ein Troll?

              Ich wollte mich auch nicht groß einmischen, da es in "unserem" Forum genug zu tun gibt - aber die Art und Weise, in der Du Abfuhren erteilst, kann man einfach nicht übersehen.

              Und falls Du mal eine Frage zu Excel haben solltest, weißt Du ja, wohin Du Dich wenden kannst.

              Viele Grüße

              Jörg

              1. Moin Jörg,

                Natürlich möchte ich damit nicht diejenigen in Schutz nehmen, die die Anonymität nutzen, um ausfallend zu werden.

                Leider ist eben das hier - und in der letzen Zeit nach meinen subjektiven Empfinden mit steigender Tendenz. Das mag sicher auch an den "flatlinern" (schönes Wortspiel, gell :-) liegen - immer häufig der Fall.
                Und wenn ich an Dominic Lancer denke (der hier als "Paranoider Namensverweiger" oder so ähnlich anfing), dann freut es mich, wenn Leute - auch auf den Druck hin, der hier von manchen gegen Anonyme gemacht wird - zu ihrem Namen und ihrer Identität finden. Ich denke, da ist hier auch niemand nachtragend.

                Zu den sich ständig wiederholenden Fragen: Ich (wir) beantworte(n) sie, aber mit einem Link. Im Unterschied zu Eurem Forum passiert dann nichts mehr. Der Ausgangsposter bedankt sich, oder auch nicht. Auf keinenFall entsteht dann noch ein Riesenthread.

                Ich setze häufig kurze Links auf die Auslese, auf SELFHTML oder andere Quellen. Die Linksetzer machen es sogar noch kürzer, beschämen durch diese Klarheit und Einfachheit der Lösung fast den Fragenden (guck mal, so nah war die Antwort, hättest nur mal suchen müsen :-)). Hier ist die Zahl der Antwortwilligen recht breit - und unterschiedlich. Manche haben (noch) der Ehrgeiz, mit einer (fertigen) Lösung zu kommen, andere machen es so wie ich, viele schweigen mittlerweile nur noch.Das ist wohl der Preis, der für das hiesige "Verkehrsaufkommen" gezahlt werden muss. Da eine Teilung des Forums seinen - wie ich finde - einmaligen Charakter zerstören würde, müssen wir damit leben - und das Beste daraus machen.

                Naja, und Leute wie mich muss es doch in jedem Forum oder in jeder NG geben. Über wen sollte man sich denn dann noch ärgern :-)

                Um den Kreis zu schließen:

                Trolle (oder Troll's?) gibt es sicher in jedem Forum. Aber was ist ein Troll?

                Zugegeben, ich habe den Begriff erweitert. Für mich fallen darunter auch Leute, die ohne Not den Namen verweigern (Die Differenzierung zwischen Troll, Elch und Flame finde ich unnötig komplexs, da es eh zumeist einher geht).
                Was ist denn an der Meinung des Trolls Dr.XY so schwerwiegend oder bösartig, dass es sich lohnen oder rechtfertigen würde, den Namen zu verweigern?
                Naja, wir müssen uns wohl darauf einstellen, dass mit der Preis der Flatrates eine endgültige Veränderung des Profils des aktiven Netzbürgers ist.

                Ich wollte mich auch nicht groß einmischen, da es in "unserem" Forum genug zu tun gibt - aber die Art und Weise, in der Du Abfuhren erteilst, kann man einfach nicht übersehen.

                Ich empfinde das nicht als Einmischung :-) Aber ich kann auch nicht anders sein, als in bin. Wenn ich irgendwann mal keine Lust mehr auf diese Leute haben sollte, dann gehe ich einfach. Aber vorher bleib ich mir treu. Es wird ja niemand gezwungen meine Postings zu lesen :-)

                Und falls Du mal eine Frage zu Excel haben solltest, weißt Du ja, wohin Du Dich wenden kannst.

                "Auffe Arbeit" habe ich euer Forum schon mehrfach empfohlen. Aber ein Excel-DAU wie mich :-) fragt kaum jemand nach Excel-Rat :-)

                Viele Grüße

                Swen

      2. Sie versuchen sich jetzt bestimmt damit herauszureden, das Sie das Netz disziplinieren möchten. Aber eine derartige Disziplin, erzeugt nur Feiglinge,Denunzianten und Gesinnungslumpen und das wäre der Todesstoß für das Netz.

        Jedes technische Netz egal ob

        a) Telefon-
        b) (altes) Telegrafen,
        c) (altes) Telex,
        d) FIDO-,
        e) Z-Netz,
        f) Internet

        etc. etc.

        besteht IMO nur

        a) aus einem technischen Standard und
        b) Geräten die nach/mit diesem technischen Standard arbeiten und
        c) Menschen die diesen technischen Standard nutzen und/oder dessen selbständige Nutzung durch Geräte (vor-)bestimmen.

        Wie kann/soll man einen technischen Standard "disziplinieren"??
        Das Internet ist nur der IT-Standard, der sich gegenüber FIDO-, MAUS-, Z-Netz etc. durchgesetzt hat - genauso wie MS bei den Betriebssystemen.

        Nennen wir es mal einen technischen Darwinismus!
        Wie kann/soll man einen  technischen Darwinismus "disziplinieren"??
        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        1. Tach!

          Jedes technische Netz [...]
          besteht IMO nur
          a) aus einem technischen Standard [...]

          warum verklagen Sie dann nicht den Erfinder/Umsetzer des technischen Standards, der es Ihnen erst ermoeglicht, auf einen Link zu klicken, bzw. sich ueberhaupt Webinhalte erst anzugucken - also beispielsweise _jeden_ Browserhersteller, oder jedes System, welches TCP/IP unterstuetzt etc. ?

          nun?

          cua

          n.d.p.

          1. Tach!

            Jedes technische Netz [...]
            besteht IMO nur
            a) aus einem technischen Standard [...]

            warum verklagen Sie dann nicht den Erfinder/Umsetzer des technischen Standards, der es Ihnen erst ermoeglicht, auf einen Link zu klicken, bzw. sich ueberhaupt Webinhalte erst anzugucken - also beispielsweise _jeden_ Browserhersteller, oder jedes System, welches TCP/IP unterstuetzt etc. ?

            Weil der kein Störer ist.
            Herr Rais haftet (thoretisch - erst schon sehr lange verstorben) auch nicht dafür, dass über "sein" Telefon (= technischer Standard) ein AUftragskiller bestellt wird. Es haftet der Besteller und der Auftragskiller.

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

            1. re tach

              warum verklagen Sie dann nicht den Erfinder/Umsetzer des technischen Standards, der es Ihnen erst ermoeglicht, auf einen Link zu klicken, bzw. sich ueberhaupt Webinhalte erst anzugucken - also beispielsweise _jeden_ Browserhersteller, oder jedes System, welches TCP/IP unterstuetzt etc. ?
              Herr Rais haftet (thoretisch - erst schon sehr lange verstorben) auch nicht dafür, dass über "sein" Telefon (= technischer Standard) ein AUftragskiller bestellt wird. Es haftet der Besteller und der Auftragskiller.

              also haftet der _Besucher_ der Webseite (= Besteller), oder?

              nun ja, der thread ueber das foto von herrn liebwein ist ja leider geloescht worden, aber da haben sie genauso argumentiert, wie ich eben, eigenartig, oder?

              Herr von G., sie beginnen unglaubwuerdig zu wirken..., denn sie widersprechen sich selbst, tja, war wohl eine verbale falle...und Sie sind einfach so reingetappt, ts ts

              cua

              n.d.p.

              1. Herr von G., sie beginnen unglaubwuerdig zu wirken..., denn sie widersprechen sich selbst, tja, war wohl eine verbale falle...und Sie sind einfach so reingetappt, ts ts

                cua

                n.d.p.

                Brilliante Vorführung des Grafen. Ich bin der Meinung das man Ihn nur so Bloßstellen kann. MfG

                1. Herr von G., sie beginnen unglaubwuerdig zu wirken..., denn sie widersprechen sich selbst, tja, war wohl eine verbale falle...und Sie sind einfach so reingetappt, ts ts

                  Bisher haben Sie sich verbal sehr gut verkauft.
                  Aber meiner Auffoderung Stellung zu beziehen sind Sie bis jetzt noch nicht nach gekommen.

        2. Hallo!

          Jedes technische Netz egal ob

          a) Telefon-
          b) (altes) Telegrafen,
          c) (altes) Telex,

          (gekürzt)

          Wie kann/soll man einen technischen Standard "disziplinieren"??
          Das Internet ist nur der IT-Standard, der sich gegenüber FIDO-, MAUS-, Z-Netz etc. durchgesetzt hat - genauso wie MS bei den Betriebssystemen.

          Nennen wir es mal einen technischen Darwinismus!
          Wie kann/soll man einen  technischen Darwinismus "disziplinieren"??

          So, wie ich das sehe, gehst Du hier nur auf die technische Seite des Internets ein, nicht auf die soziale Komponente, die diese Technik nur schafft.
          Es mag sein, daß der Vergleich hinkt, aber das ist in etwa so, als würde man das Grundgesetz auf etwas Papier und Druckerfarbe reduziert und die Ideen vollkommen außer acht gelassen.

          Ich denke, ein Mensch mit Ihrer Intelligenz sollte klar gewesen sein, daß Ihr Vorredner hauptsächlich die soziale Komponente des Internets, das Menschenverbindende meinte und nicht die pure technische Seite. Sich so aus der "Schlinge zu ziehen" finde ich - entschuldige den Ausdruck - feige.

          tim

    5. Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.

      Herr v.Gravenreuth,

      um der Diskussion willen einmal sei das obige Zitat als gegeben angenommen. Ich bitte nun doch einmal darum dem Rechtslaien zu erläutern, wo der Unterschied in folgenden Fällen liegt:

      1. Mein Nachbar hat einen tollen Rasenmäher. Jedem, der es wissen will, wo er den denn herhabe, nennt er Marke und Bezugsquelle.
      2. Mein Nachbar betreibt eine Homepage. Auf dieser befindet sich ein Link mit dem Titel "Rasenmäher" sowie dem (aktivierbaren) Verweis auf die URL des Herstellers.

      Wird mein Nachbar in Fall 1 zum "Handelshelfer"? Warum wird er es im 2. Fall?

      Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.

      Muß mein Nachbar im 1. Fall mit einer Abmahnung rechnen? Warum wird er das im 2. Fall müssen.

      Nehmen wir zum dritten an, mein Nachbar hat sich Markennamen, Hersteller und Bezugsquelle in seinem Notizbuch notiert. Ist er deshalb bereits "Markenrechtsverletzer"
      Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich einsehbaren) Meta-Tag tut?

      <ausrast> Ja, zum Teufel, merken Sie denn nicht, wie hirnrissig Ihre Argumentation ist?<einrast>

      Sie haben von dem, was das Internet ausmacht _nichts_ begriffen, Sie wollen _nichts_ davon begreifen.

      E.W-P

      1. Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.

        Herr v.Gravenreuth,

        um der Diskussion willen einmal sei das obige Zitat als gegeben angenommen. Ich bitte nun doch einmal darum dem Rechtslaien zu erläutern, wo der Unterschied in folgenden Fällen liegt:

        1. Mein Nachbar hat einen tollen Rasenmäher. Jedem, der es wissen will, wo er den denn herhabe, nennt er Marke und Bezugsquelle.
        2. Mein Nachbar betreibt eine Homepage. Auf dieser befindet sich ein Link mit dem Titel "Rasenmäher" sowie dem (aktivierbaren) Verweis auf die URL des Herstellers.

        Wird mein Nachbar in Fall 1 zum "Handelshelfer"?

        Nein

        Warum wird er es im 2. Fall?

        Weil er da Mitstörer ist - schon sooo oft erklärt :-((

        Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.

        Kommt auf die Ahnlichkeit der Ware und Dienstleistungen an. Wenn er auch Rasenmähermesser schleift wohl ja. Eine Autolackiererei sollte sich ja auch nicht "BMW-Automaler GmbH" oder MERCEDES-Automaler GmbH" oder FORD-Automaler GmbH" nennen.

        Nehmen wir zum dritten an, mein Nachbar hat sich Markennamen, Hersteller und Bezugsquelle in seinem Notizbuch notiert. Ist er deshalb bereits "Markenrechtsverletzer"

        No keine markenmäßige Benutzung.

        Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich einsehbaren) Meta-Tag tut?

        Weil er damit die Suchmaschinen unter bewußter Ausnutzung einer Marke auf seine HP "lockt".
        Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

        1. Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.

          Herr v.Gravenreuth,

          um der Diskussion willen einmal sei das obige Zitat als gegeben angenommen. Ich bitte nun doch einmal darum dem Rechtslaien zu erläutern, wo der Unterschied in folgenden Fällen liegt:

          1. Mein Nachbar hat einen tollen Rasenmäher. Jedem, der es wissen will, wo er den denn herhabe, nennt er Marke und Bezugsquelle.
          2. Mein Nachbar betreibt eine Homepage. Auf dieser befindet sich ein Link mit dem Titel "Rasenmäher" sowie dem (aktivierbaren) Verweis auf die URL des Herstellers.

          Wird mein Nachbar in Fall 1 zum "Handelshelfer"?

          Nein

          Warum wird er es im 2. Fall?

          Weil er da Mitstörer ist - schon sooo oft erklärt :-((

          Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.

          Kommt auf die Ahnlichkeit der Ware und Dienstleistungen an. Wenn er auch Rasenmähermesser schleift wohl ja. Eine Autolackiererei sollte sich ja auch nicht "BMW-Automaler GmbH" oder MERCEDES-Automaler GmbH" oder FORD-Automaler GmbH" nennen.

          Nehmen wir zum dritten an, mein Nachbar hat sich Markennamen, Hersteller und Bezugsquelle in seinem Notizbuch notiert. Ist er deshalb bereits "Markenrechtsverletzer"

          No keine markenmäßige Benutzung.

          Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich einsehbaren) Meta-Tag tut?

          Weil er damit die Suchmaschinen unter bewußter Ausnutzung einer Marke auf seine HP "lockt".
          Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.

          Guten Tag, Herr G.
          "Schön", dass wir uns hier auch einmal sehen.
          Sie haben die Tätigkeit (Automaler) beschrieben, von vielen Firmen ausgeübt werden kann.
          Der Explorer beschreibt auch eine Tätigkeit, nämlich Daten zu erforschen oder zu erkunden.
          Stefan Münz, bzw. die von ihm referenzierte Website, warben mit keinem Wort mit dem
          Namen des Herstellers, also ihrer Mandantin. Sie wiedersprechen sich hiermit selbst in ihrer
          Argumentation, und Stefan Münz' Vertreter, und ebenso der des Heiseverlags vor Gericht,
          tun gut daran, dies in zukünftigen Gerichtsterminen vorzubringen.
          Kein Mensch er Welt hat mit einem "Symicron Datenerforscher" geworben.

        2. In Antwort

          Sie haben mit Ihrer Antwort meine Annahme vollinhaltlich bestätigt:

          »»»»Sie haben von dem, was das Internet ausmacht _nichts_ begriffen, Sie wollen _nichts_ davon begreifen.

          EWP

        3. Weil er damit die Suchmaschinen unter bewußter Ausnutzung einer Marke auf seine HP "lockt".
          Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.

          Diese Beispiel hinkt nicht, es humpelt nicht mal, es ist schlicht und ergreifend daneben. Einfach mal auf http://guide.apple.com/desearch/index.html und im Feld Hersteller "Microsoft" eingeben. Hoppla!

          Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung

          Martin Speiser

        4. Hallo Günter,

          Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.

          Kommt auf die Ahnlichkeit der Ware und Dienstleistungen an. Wenn er auch Rasenmähermesser schleift wohl ja. Eine Autolackiererei sollte sich ja auch nicht "BMW-Automaler GmbH" oder MERCEDES-Automaler GmbH" oder FORD-Automaler GmbH" nennen.

          Könnten Sie dann vielleicht erklären, wo die Ähnlichkeit zwischen einem bildorientieren Autorensystem, einer Software zur Dokumenten-Archivierung, bzw. einem Programm zur Discothekensteuerung auf der einen, und einem Programm zum Übertragen von Dateien zwischen verschiedenen Computern über das FTP (File-Transfer-Protokoll, falls das noch nicht bekannt sein sollte ;-) auf der anderen Seite ist?
          Alles genannte ist zwar Software, aber imho sind selbst die verschiedenen Explorerversionen von Symicron nur so ähnlich, wie ein Betriebssystem und ein Office-Paket. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, mit einem Office-Paket seinen Rechner betreiben zu wollen, oder mit dem Betriebssystem komplexe Dokumente zu erstellen ;-). Selbst Computerneulinge (und ich kenne Einige, die erst mit dem Aufkommen der Aldi-Computer begonnen haben, sich damit zu beschäftigen) lernen schnell den Unterschied zwischen dem Betriebssystem und den "Anwendungen". Selbst Verwechslungen zwischen Windows-Explorer und Internet-Explorer sind mir im Bekannteskreis noch nicht untergekommen. Auch wenn beide so verquickt sind, daß man mit beiden surfen, bzw. Dateioperationen durchführen kann, wissen alle die ich kenne, daß der Windows-Explorer eben für das lokale Dateisystem zuständig ist, bzw. daß der Internet-Explorer eben zum surfen im Internet verwendet wird. Hier sind für die Unterscheidung eben die Begriffe "Windows" und "Internet" wichtig, die eine Verwechslung beider Produkte ausschließen. Und imho hat FTP eben denselben Charakter. Es schließt die Verwechslung mit jedem anderen Explorer aus, und beschreibt zugleich, was die Software macht. Kaum jemand (oder sogar niemand) würde versuchen mit einem FTP-Explorer durchs Internet zu surfen, um sich Websiten anzusehen, bzw. seine Discothek zu steuern.
          Und solange es keine eierlegende Wollmilchsau namens "Explorer" gibt, die Betriebssystem, Grafik-, Text-, Datenverarbeitung, Discothekensteuerung, Archivsystem, Actionspiel usw. auf einmal ist, hat imho Explorer keine Unterscheidungskraft für Software insgesamt, aber das sehen Sie ja anders ;-)

          Gruß AlexBausW *dereigentlichniewaszusolchenbeiträgerverfasstaberdiesmaldenwiderspruchnichtunkommentiertlassenwollte* ;-)

          Please visit my SELFvisitingcard @ http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/150.html

        5. Hallo Herr Explorer

          Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich

          einsehbaren) Meta-Tag tut?

          Weil er damit die Suchmaschinen unter bewußter Ausnutzung einer Marke auf seine HP "lockt".
          Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.

          Jaaa, wenn Eckards Nachbar auf seiner Homepage mit Rasenmähern _handeln_ würde, dann...

          Wenn er da aber nur die Konfirmationsfotos seiner Nichte und sein liebstes Rumtopf-Rezept
          "veröffentlicht"? Und dann noch berichtet, wo er immer mit seinem Rauhhaardackel
          Gassi geht, und wie sehr er sich gefreut hat, als seine Kumpels aus dem Ruderverein ihm
          einen "Grasscutter"-Rasenmäher zum Fünfzigsten geschenkt haben? Jaaa, was dann...?

          Ist doch Quatsch, oder? Mal ehrlich...

          Margarete Palffy

          1. Hallo Herr G r a v e n r e u t h

            Hallo Herr Explorer

            ich entschuldige mich für die - so von mir nicht beabsichtigte und auch nicht eingegebene - Anrede.
            Da war wohl ein Skript am Werk, auf das ich keinen Einfluß habe. Ich hatte Sie korrekt mit Ihrem
            Namen angesprochen.

            In der Sache mögen wir unterschiedlicher Meinung sein, dennoch halte ich mich an die Regeln der
            Höflichkeit (und kann das auch nur jedem anderen ans Herz legen).

            Grüße,
            Margarete Palffy

  3. Hallo zusammen

    Mal ne dumme Frage dazu die mir schon lange auf der Seele liegt :

    Ist Gravenreuth eigentlich markenrechtlich geschützt ?

    Wenn nein sollte das evtl. mal wer machen und dann kann man Günni gleich
    für jedes Posting verklagen das nur seinen Namen trägt , da er selbst
    ja auch beim Link noch lange nicht Schluss macht wie er gerade so schön bestätigt hat... *lol*

    gruss
    Jens

  4. Hallo Stefan

    nur noch ein Schritt bis zum Abmahnen jeglicher Inhalte, die irgendwo zwischen <html>

    und </html> stehen. Und der Freiherr argumentiert ja auch schon hemmungslos in die
    Richtung "das markenrechtlich geschuetzte Zeichen kommt im HTML-Quelltext vor".

    Das würde dann vermutlich dazu führen, daß ein markenrechtlich geschützter Begriff
    zum "verbotenen Wort" würde: keiner außer dem Markeninhaber würde sich trauen,
    das Wort noch zu benutzen -- und was für einen Nutzen soll dann eine Marke noch haben?

    Ist es nicht gerade die Bekanntheit, die den Wert einer Marke ausmacht?!! Ich denke zum
    Beispiel an die Marke "Tempo", die sich schon zum Oberbegriff für Papiertaschentücher,
    egal von welchem Hersteller, entwickelt hat -- und das kann die Firma "Tempo" doch
    eigentlich nur freuen, oder? Der Inbegriff des Schneuzens... *snif* *gg*

    Viel mehr Sorgen als über die sogenannten "Verletzer" sollten sich diese Markenanmelder
    über die _Qualität_ und das _Image_ ihrer Marke machen! Ich möchte jedenfalls keiner
    Softwarefirma irgend etwas abkaufen, wenn mich der Name dieser Firma oder ihrer Produkte
    bloß an geldgierige Anwälte und langwieriges juristisches Gerangel denken läßt... Das kann
    eigentlich nur eine Firma riskieren, die gar nicht die Absicht hat, irgendwas zu verkaufen...

    Herzliche Grüße,
    Meg Palffy