Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.
Herr v.Gravenreuth,
um der Diskussion willen einmal sei das obige Zitat als gegeben angenommen. Ich bitte nun doch einmal darum dem Rechtslaien zu erläutern, wo der Unterschied in folgenden Fällen liegt:
1. Mein Nachbar hat einen tollen Rasenmäher. Jedem, der es wissen will, wo er den denn herhabe, nennt er Marke und Bezugsquelle.
2. Mein Nachbar betreibt eine Homepage. Auf dieser befindet sich ein Link mit dem Titel "Rasenmäher" sowie dem (aktivierbaren) Verweis auf die URL des Herstellers.
Wird mein Nachbar in Fall 1 zum "Handelshelfer"? Warum wird er es im 2. Fall?
Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.
Muß mein Nachbar im 1. Fall mit einer Abmahnung rechnen? Warum wird er das im 2. Fall müssen.
Nehmen wir zum dritten an, mein Nachbar hat sich Markennamen, Hersteller und Bezugsquelle in seinem Notizbuch notiert. Ist er deshalb bereits "Markenrechtsverletzer"
Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich einsehbaren) Meta-Tag tut?
<ausrast> Ja, zum Teufel, merken Sie denn nicht, wie hirnrissig Ihre Argumentation ist?<einrast>
Sie haben von dem, was das Internet ausmacht _nichts_ begriffen, Sie wollen _nichts_ davon begreifen.
E.W-P