Hallo,
Dem Autor einer html-Seite muss daher die bewußte Verletzung eines Urheberrechtes nachgewiesen
werden ('Piraterie').
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Für den Unterlassungsanspruch nach jahrzehntelanger BGH-Rechtsprechung NO.
Für den Schadensersatzanspruch nach jahrzehntelanger BGH-Rechtsprechung JA. wobei Fahrlässigkeit ausreicht.
.... und ist die Nennung der Kennzeichnung + Link im eigenen HTML-Code durch Byte-Mutation entstanden?
Zum speziellen Fall: Herr Stefan Münz veröffentlicht, soweit mir bekannt ist, seriöse html-Seiten, die
dazu dienen, das Wissen über html zu fördern und zu verbreiten. Selbst wenn er hier ein Produkt
erwähnt,
Zum "erwähnen" braucht es keinen Link !!!
In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt - und auf der CD-ROM einen Link bewußt weggelassen!
Warum nicht auch so auf der HP?
welches gegen ein sinnvolles Urheberrecht verstösst, dann ist die Begründung des
Verstosses in der Namensgebung des Produktes zu suchen und nicht in der blossen Erwähnung
dieses Namens auf den html-Seiten des Herrn Münz (oder jedes anderen Urhebers ähnlicher Seiten).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)