Hallo,
volle Zustimmung (bei Chräckertypischer Zusastzweichklausel, daß die pauschalisierungen natürlich nur pauschalisierungen sind ;-) )
Aber: wenn fristgerecht zum Ablauf gekündigt wurde, muß dann der Provider "einen grund" nennen? Wenn ich meinen jetztigen Provider anrufe und ins Telefon belle "ich kündige" und der sagt "haben Sie einen Grund? Wollen sie nicht sagen? Dann können Sie nicht kündigen....ihr Leben lang nicht" .... würde ich mich aber bedanken.... warum muß der Provider einen Grund haben.... er hat ja nicht fristlos gekündigt und es gibt ja auch keinen Kündigungsschutz..... er will einfach nicht mehr....
Chräcker
<img src="http://homepages.compuserve.de/ackheller/stempel/grafiken/logo.gif" alt="">http://www.chraecker.de/stempel