orlando magic: beschmieren fremder Seiten

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Hi, Chräcker

ich übelege flüchtig, ohne genau zu wissen wie (nur als Bremse für die, die sich schon drauf freuen), eine Möglichkeit anzubieten, fremderleuts Internetseiten für das eigene Auge zu verändern. Konkret:

Die Besucher meiner Seite sollen die Möglichkeit haben, eine Adresse einer Seite dritter einzugeben um dann diese Seite lokal auf ihren heimischen Rechner um kleine Bildchen erweitern zu können.

Wäre eine .exe dafür nicht besser geeignet? ;-)

Dann überlege ich, daß diese Besucher meiner Seite dieses Werk dritten zeigen können, in der Art einer E-Card. Das bedeutet, der Empfänger bekommt ein Link per E-Mail, klickt er darauf, sieht er die veränderte Seite. (Die seite wird dazu nicht auf meinem Serverplatz abgespeichert sondern "ambulant" um die Bilder erweitert und zum Empfänger geschickt.

Das macht keinen Unterschied. Die veränderten Dateien werden von deinem Server geliefert. Wen interessiert's, ob sie on the fly erstellt werden, oder dort bereits rumliegen?

Nun meine Frage: wie würdet Ihr laienhaft sowas rechtlich einschätzen, und zwar einmal (mir das wichtigste) "moralrechtlich" und dann, wer es weiß, "gesetzrechtlich". Vorausschicken möchte ich, daß ich einen hohen respekt vor fermderleuts Eigentum habe.

'Moralrechtlich' sehe ich keine Probleme, wenn du vorher die Erlaubnis einholst. Vor dem Kadi übrigens auch nicht.

Im ersten fall, bei der die veränderte Seite nicht dritten präsentiert wird: hier sehe ich es nicht so schlimm an. Ich hole mir eine Seite aus dem internet, dies sehe ich so an, wie die Mitnahme eines rechtlich erworbenenen Buches. Mit diesem buch kann ich ja zuhause machen, was ich will. Mit Stiften rummalen, reinstempeln (wie komme ich nur darauf) oder sogar die Wörter ausschneiden und den Text neu zusammenkleben.

Bei deinem Vergleich fehlt die Frage, wie der Buchautor auf die Ausstellung dieses Buches reagieren würde, nachdem du es (Achtung, es folgt ein verstecktes Kompliment) aufgewertet hast.

Im zweiten Fall aber frage ich mich, ob das präsentieren der veränderten Seite, und sei es auch nur an einen einzelnen Empfänger, nicht die Copyrightrechte des Erstellers verletzen könnte. Nun mag man das hier nicht soooo dramatisch sehen, aber ich bin da lieber vorsichtig. Nacher bestempelt da jemand die Seite einer großen klagefreudigen Firma mit "Blödsinnstempel" und schickt denen dann selbige als E-card (verlockende Idee allerdings ;-) )..... Da könnten die sich ja fragen, wer denn da ihren Code auseinandergenommen hat und verändert hat. Und da bin ich mir nicht so sicher, ob ich da so gut da stehen würde.... was schätzt Ihr? (andereseits machen das Suchmaschienen wie Google ja auch gerne. Die ersetzen den Text ganzer Seiten durch eigenen, am Originaltext angelehnten, Texten. (Übersetzung nennen die das) oder färben einfach auf Wunsch Textpassagen ein (Hervorheben von Suchbegriffen).... wie sichern die sich da gegen Klagefreudige ab?

Wie sich Suchmaschinenbetreiber absichern weiß ich nicht. Vielleicht berufen sie sich darauf, dass man die Indizierung auf Wunsch unterbinden kann. Alternativ könntest du ja <meta name="arnulf-chraecker-rainer" content="disallow"> vorschlagen ;-)

Du solltest aber auf jeden Fall die Erlaubnis des Urhebers einholen. Das verhindert zwar die Umgestaltung _beliebiger_ Seiten, rettet dir aber vielleicht die Rente...

Also meine Erlaubnis ist hiermit erteilt.

LG Orlando