Hallo,
es ist ja wohl kein Fall von Klau, sondern die Erwähnung als Referenz und die weitere detaillierte Erwähnung "Besonderheit".
Also ist es die betr. Agentur, die ausgehend von Deiner Schilderung durch "Referenz" den Anschein erweckt Leistungen erbracht zu haben.
Da könnte man vmtl. Unterlassung fordern.
Da im Detail /referenzseite/index.htm "Besonderheiten" genannt werden, "Newsletter", "Webseiten Relaunch", wird schon differenziert, aber "Besonderheiten" sagt nicht "von uns geleistet" sondern eher "von uns besonders gut geleistet", und wäre m.E. so irreführend.
Müsste also untersagt werden können; ob daraus die Behauptung der gestalterische Urheberschaft abgeleitet werden kann, oder nur der irreführende Eindruck billigend in Kauf genommem wird, könnte hinsichtlich der möglichen rechtlichen Konsequenzen einen Unterschied machen.
Die Forderung der Unterlassung (oder wohl schwieriger ggf. die Forderung nach einer Gegendarstellung) sollte in jedem Fall möglich sein.
Trotzdem wird die Agentur vmtl. sowohl darstellen dürfen mit wem sie zusammenarbeitet als auch erwähnen dürfen was sie für besonders gelungen hält.
Die andere mögliche Frage, ob ein Nutzungsrecht die Veränderung durch eine andere Agentur ausschliesst, scheint mir angesichts der möglicherweise geringen Schöpfungshöhe von Javscripten einerseits, und der Eigenheiten des Mediums Internet andererseits hier problematischer als bei anderen Werken.
Gruss
Tom