Hi Soenke,
*aschesackaufstell*
Ihr habt insoweit recht, als unser Impressum vielleicht nicht ganz
auf dem neuesten Stand ist, was einfach Faulheit / Vergesslichkeit
war (obwohl man sich auch hinter der Frage verschanzen könnte, welche
Norm den jetzt für unseren Fall einschlägig ist ;-)
Ja, es fehlt sowohl die Anschrift der Firma (§6, Absatz 1, TDG
und/oder MDStV)
Ohne jetzt den neuesten Stand in Sachen Teilrechtsfähigkeit einer GbR
unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH aufwärmen
zu wollen: eine GbR hat keine Firma, da es sich um eine Personenge-
sellschaft handelt, die - anders als die KG oder die OHG - nicht im
Handelsregister eingetragen ist. Eine GbR heißt grds. immer: "[Name
aller Gesellschafter] + [ggf. beschreibender Tätigkeitszusatz] GbR",
darf also im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften, den eingetragenen
Personengesellschaften oder dem EK keine "Phantasiebezeichnung" führen.
;-)
Schöne Grüße
AK