(obwohl man sich auch hinter der Frage verschanzen könnte,
welche Norm den jetzt für unseren Fall einschlägig ist ;-)
Denke ich mal nicht.
In der Tat.
Ohne jetzt den neuesten Stand in Sachen Teilrechtsfähigkeit einer GbR
unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH aufwärmen
zu wollen:
[...]
Ich hatte lediglich "Firma" geschrieben, weil ich bei jemandem, der unter "GbR" auftritt, annehme, daß er/sie ein Geschäft betreibt und keinen Kegelverein. Das hat mit TDG. bzw MDStV aber absolut nichts zu tun..
Wenn ich mir das TDG und das MDStV so durchlese [..], ist es meiner Meinung nach völlig egal, wer, was für wen, wann, warum und in welcher Form im Internet publiziert, es braucht immer ein Impressum mit Angabe des evtl. auch der Verantwortlichen + postalischer Adresse.
..wie Du hier ja auch schreibst.
Mich interessiert das im Übrigen tatsächlich, was da nun richtig ist und wäre froh, wenn da mal noch jemand was dazu sagen könnte.
Das Gesetz und der Vertrag sind doch eigentlich wunderbar eindeutig:
Laut TDG hast Du "mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post [..]".
Der MDStV hält das etwas kürzer und verlangt nur "Namen und Anschrift", bei Vereinigungen auch die eines Vertretungsberechtigen, sowie bei redaktionellen Angeboten die des oder der Verantwortlichen.
Kurz: Da man Teledienste und Mediendienste nur schwer auseinanderhalten kann, sollte IMHO auf jeder Seite ein kleiner Verweis auf eine Seite mit dem Impressum zu finden sein, auf der sich dann die Namen und Adressen finden (der Hamburger Datenschutzheini sieht das genauso). Damit ist man zumindest auf der sicheren Seite.
Die beiden Gesetze gelten für jede Homepage: Der MDStV spricht vom "Angebot [..] von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten", das TDG von "allen elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, die für eine individuelle Nutzung [..] bestimmt" sind.
Gruß,
soenk.e