Bertold Bernreuter: Datenschutz gegen Linkfreiheit

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Hallo!

Die unerträgliche Dummdreistigkeit vorgeblicher Datenschützer findet eine weitere Fortsetzung.

Siehe dazu folgenden Artikel in Spiegel online:
STASI-AUFARBEITUNG: Berlins Datenschützer attackiert Freiheit der Links
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,191713,00.html

Da will der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (!) der Seite http://www.stasiopfer.de den Garaus machen, die der Aufarbeitung von Stasi-Machenschaften dient. Aber nicht genug damit, entblödet sich die Behörde, die für die Informationsfreiheit zuständig sein soll, nicht, auch eine Suchmaschine zum Thema DDR http://www.ddr-suche.de aufzufordern, entsprechende Links unverzüglich zu entfernen. Doch auch das reicht noch nicht, droht der Datenschutzbeauftragte doch in geradezu krimineller Verdrehung der geltenden Rechtslage damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

Spätestens da kommt mir wirklich die Galle hoch. Reicht es noch nicht, dass der Beauftragte in völliger Verkennung seines Auftrages und der Natur des Internets wütend gegen alles schlägt (wie die Suchmaschine), von dem er glaubt, für den fraglichen Verstoß gegen den Datenschutz (der Stasi-Täter) mitverantwortlich zu sein, muss er auch noch eines drauf setzen und staatlicherseits geltendes Recht verhöhnen. Es sei etwa an § 5 Abs. 3 des Teledienstegesetzes erinnert: "Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung." (http://www.online-recht.de/vorges.html?TDG)

Vielleicht liest hier jemand von Freedon for Links oder sonstige Berufene mit, die ein wenig mehr juristische Kenntnisse haben als ich selbst. Meiner Meinung nach ist dieser Behördenvertreter vollkommen fehl am Platz und gehört schleunigst ausgewechselt. Vielleicht kann man ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder so etwas schreiben. Ich habe keine Ahnung, ob es da für nicht direkt Betroffene auch rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen einen derartigen Machtmissbrauch einzuschreiten. Vielleicht würde es ja schon reichen, wenn wir ihn mal zu einem zehnminütigen Seminar zu den "Grundlagen des Internets" einladen würden.

Beste Grüße
Bertold Bernreuter

P.S.
Die Links im Text sind bewusst gesetzt. Ich spendier auch die Prozesskosten ...