Merlin: Datenschutz gegen Linkfreiheit

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Angy,

erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Fast richtig. Es ging beim Kohl-Urteil um die Rechte DRITTER. Schau Dir diesbezueglich einfach mal das BStU-Gesetz an; Du findest es unter http://www.bstu.de/rechtl_grundl/stug/stug_deutsch.htm .

*Hier* aber geht es um Namen hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter; nicht etwa von inoffiziellen Mitarbeitern oder Opfern.

Und dann liest Du Dir ganz entspannt den Par 32 durch und wirst sehen, dass das BStU-Gesetz fuer ex-Mitarbeiter des MfS wohl anderes aussagt.

Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

Er zwingt den Betreiber zur Abschaltung eines Links, obwohl nur ein kleiner Teil des dort vorhandenen Angebots rechtlich strittig ist: Da muss man noch mehrfach klicken, bis man da ist ---

Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

Es *koennte* illegal sein. So genau weiss das bislang keiner.

damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

Sinnloser Vergleich.
Obiger Satz sagt, dass Suchmaschinen praeventiv haften (nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten). Wenn er damit durchkommt, kannst Du alle Suchmaschinen abschalten.

Merlin