Bertold Bernreuter: Datenschutz gegen Linkfreiheit

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Hallo Angy,

erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Klartext: Wenn Du in einer Stasi-Akte vorkommst, darfst Du den Teil, der Dich betrifft, veröffentlichen, aber 1. nur diesen Teil und 2. darf das kein anderer. Halte dieses Urteil mal im Hinterkopf, gleich wie Du dazu stehst:

Falls du das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März d.J. zum Fall Kohl meinst, liegst du mit deiner Wiedergabe nicht richtig. Da ging es um eine strittige (weil in sich widersprüchliche) Passage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum Umgang mit personenbezogenen Daten über Personen der Zeitgeschichte.

Hier geht es aber um Daten von offiziellen Stasi-Mitarbeitern. Die inkriminierte Datenbank von www.stasiopfer.de ermöglicht lediglich Suchanfragen, ob eine Person offizieller Mitarbeiter der Stasi war, nichts weiter. Sie enthält nicht einmal die inoffiziellen Mitarbeiter. Nun ist nach § 32 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes die Verwendung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Stasi-Mitarbeiter "für die Forschung zum Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie für Zwecke der politischen Bildung" ausdrücklich erlaubt, mit der Einschränkung, dass "durch die Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beeinträchtigt werden" ([http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/allg/stug.htm#p32]). Wenn aber schon die Nennung des Namens eines Stasi-Mitarbeiters dessen "schutzwürdigen Interessen" verletzen würde, wäre das gesetzliche Regelung ja vollkommen sinnlos, da sie ja weit darüber hinausgehend sogar die Herausgabe von personenbezogenen Daten befürwortet.

Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

Es ist seine Pflicht, die Sache zu prüfen, aber er ist in keiner Weise verpflichtet, über die Anwendung eines Gummi-Paragraphen des Datenschutzgesetzes (der ja auch schon ein paar "private" Abmahninitiativen von angeblichen "Verbraucherschutzorganisationen" usw. gezeitigt hat, die gerichtlich gestoppt wurden) die Aufklärung eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte zu verhindern, noch dazu, wo es um berechtigte Interessen der Opfer (und der Öffentlichkeit) geht, die gesetzlich explizit geschützt sind. Und er ist schon gar nicht verpflichtet, eine Suchmaschine abzumahnen, die mit seinem datenschützerischen Anliegen überhaupt nichts zu tun hat.

Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

Aus den obigen Erläuterungen dürfte hervorgehen, dass du etwas an der Sache vorbei argumentierst.

Doch mir ging es in meinem Statement erstrangig ja auch gar nicht um die Seite www.stasiopfer.de, sondern um das Vorgehen gegen die Suchmaschine auf www.ddr-suche.de. Die Stasi-Angelegenheit ist sozusagen nur ein "Nebenkriegsschauplatz".

Der eigentliche Skandal ist doch, dass selbst in einer Zeit, in der endlich gesetzlich zweifelsfrei geklärt wurde, dass Anbieter von Internetseiten nicht für die Inhalte auf fremden Seiten, auf die sie linken, verantwortlich sind (Teledienstegesetz § 5 Abs. 3 usw.), nun sogar staatlicherseits (und nicht durch Abzocker wie Grafenreuth und ähnliche unerträgliche Gestalten) die Linkfreiheit erneut in Frage gestellt bzw. verneint wird. Und das nenne ich eben "Rechtsverdrehung" und "Rechtsverhöhnung".

Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

Was willst du uns damit sagen? Was hat das mit dem geschilderten Fall zu tun? Der Beauftragte für Informationsfreiheit befürwortet ernsthaft eine generelle Haftbarkeit für Links, sogar bei Suchmaschinen; damit würde es mit der Informationsfreiheit im Internet schnell vorbei sein (weil es zum Beispiel keine Suchmaschinen mehr geben würde und keine der Informationen mehr zu finden wäre).

Hat er gesagt: Ihr seit alle schuldig? Nö, er hat gesagt, es muß geprüft werden! Z.B. muß geprüft werden, oder das Teledienstgesetz oder der Medienstaatsvertrag angewendet werden müssen.

Er droht mit einer Prüfung eines Sachverhalts, der gesetzlich zweifelsfrei geregelt ist, und droht sogar mit "empfindlichen Strafen". Hat sich der Mensch etwa nicht an geltendes Recht zu halten, sondern kann grundlos Betreiber von Internetseiten einschüchtern? Und das noch mit Steuergeldern!
Übrigens lauten § 5 Abs. 3 im Teledienstgesetz und Medieniestestaatsvertrag genau gleich ...

Si tacuisses...

Darauf kannst du lange warten.

Bertold Bernreuter