Angy: Datenschutz gegen Linkfreiheit

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Hi, Bertold,

erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Klartext: Wenn Du in einer Stasi-Akte vorkommst, darfst Du den Teil, der Dich betrifft, veröffentlichen, aber 1. nur diesen Teil und 2. darf das kein anderer. Halte dieses Urteil mal im Hinterkopf, gleich wie Du dazu stehst:

Die unerträgliche Dummdreistigkeit vorgeblicher Datenschützer findet eine weitere Fortsetzung.

Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

Da will der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (!) der Seite http://www.stasiopfer.de den Garaus machen, die der Aufarbeitung von Stasi-Machenschaften dient.

Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

Doch auch das reicht noch nicht, droht der Datenschutzbeauftragte doch in geradezu krimineller Verdrehung der geltenden Rechtslage

Das war wohl nix, gelle?

damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

Spätestens da kommt mir wirklich die Galle hoch. Reicht es noch nicht, dass der Beauftragte in völliger Verkennung seines Auftrages und der Natur des Internets wütend gegen alles schlägt (wie die Suchmaschine), von dem er glaubt, für den fraglichen Verstoß gegen den Datenschutz (der Stasi-Täter) mitverantwortlich zu sein, muss er auch noch eines drauf setzen und staatlicherseits geltendes Recht verhöhnen.

Wo tut er denn das?

Es sei etwa an § 5 Abs. 3 des Teledienstegesetzes erinnert: "Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung." (http://www.online-recht.de/vorges.html?TDG)

Hat er gesagt: Ihr seit alle schuldig? Nö, er hat gesagt, es muß geprüft werden! Z.B. muß geprüft werden, oder das Teledienstgesetz oder der Medienstaatsvertrag angewendet werden müssen.

Vielleicht liest hier jemand von Freedon for Links oder sonstige Berufene mit, die ein wenig mehr juristische Kenntnisse haben als ich selbst. Meiner Meinung nach ist dieser Behördenvertreter vollkommen fehl am Platz und gehört schleunigst ausgewechselt. Vielleicht kann man ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder so etwas schreiben. Ich habe keine Ahnung, ob es da für nicht direkt Betroffene auch rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen einen derartigen Machtmissbrauch einzuschreiten. Vielleicht würde es ja schon reichen, wenn wir ihn mal zu einem zehnminütigen Seminar zu den "Grundlagen des Internets" einladen würden.

Si tacuisses...

Gruß, Angy