xwolf: Datenschutz gegen Linkfreiheit

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Hallo,

oh, endlich wird es immer deutlicher, das auch "Datenschutz" nicht nur gut ist. Ich wetter da schon länger gegen.
Es ist auch irgendwie nicht echt.

Datenschutz an sich ist doch was gutes; Insbesondere in Bezug auf SPAM
und den Missbrauch von Kundendaten wäre es genau das was wir alle gerne hätten.
In nicht gefestigten Demokratien zudem wäre Datenschutz überlebensnotwendig; Dort ist die Nutzung von anonymen Kommunikationswegen wichtig.

So gesehen ist Datenschutz etwas, was wir immer als gut und wichtig betrachtet haben.
Doch nun, wo er immer stärker betont wird. Wo der Datenschutzbeauftragte nicht mehr nur eine mahnende Stimme hat sondern richtige *Macht*, gibt es Probleme.
Und zwar grosse: Der Datenschutzbeauftragte wird immer mehr zu Gesetzgeber, Richter, Ankläger und Polizei in einer Person, die dann auch noch obendrein durch Parteien *ernannt* wird.
Glaubt ihr nicht?
Gesetzgeber: "Orientierungshilfe des HH-Datenschutzbeauftragten".
   Diese Orientierungshilfe wird nicht als solche genutzt, sondern
   als Richtlinie. Suche im Google und in Newsticker nach Meldungen
   über Leute, die sich über Anfragen des HH-DBA beschweren, der die
   Einhaltung der Orientierungshilfe *fordert*.
Richter: "...Die positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit des.."
   Nur ein Richter kann beurteilen, ob etwas Rechtswidrig
   ist!
Ankläger: Der Fall oben, das dazugehörige Zitat, die Fälle des HH-DBA
   der die orientierungshilfe als Richtline fordert.
   Siehe Google.
Polizei: Versuche von DBA Provider und Hoster dazu zu bringen, Server
   still zu legen, damit Angebote darauf nicht mehr angezeigt werden.
   Siehe Google.

Eine wie auch immer geartete Kontrolle gibt es nicht.
Allerhöchstens durch Medienschelte. Aber welche Medien schreiben gegen einem "Gutamt" ? Das wäre ja so, als ob man behaupten würde, ein Umweltschutzamt würde die Verklappung von Giftmüll erlauben, oder einer Schutztruppe würde verboten werden, zu verhindern, daß ihre Schutzbefohlenen massakriert werden...

Doch back to the point.
In den obigen Verfahren geht es um *V*I*E*L* mehr als nur um die Frage ob wir es da mit schützenswerte Daten von Personen zu tun haben.
Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob eine Person (die von einer Koalition an der die Ex-SED beteiligt ist), Link-Verkettungen verbieten kann!

So teilte der Datenschutzbeauftragte (woanders nennt man ihn schon Täterschützer) dem Betreiber der Webseite mit, die auf eine andere Webseite verwies die einen Link auf eine unliebsame Seite hat:

"Die positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit des.....ist Ihnen nun durch unser Schreiben vermittelt."

Hiermit versucht der Datenschützer den Linksetzer in Bezug auf §11 TDG  dazu zu nötigen, den Link zu entfernen.
In anderen Worten:
  1. Er *behauptet*, er handele sich um eine Rechtswidrigkeit.
  2. Er fordert von anderen diese, seine Auffassung zu folgen,
     ohne das dies gerichtlich bestaetigt wurde. Wer nicht seiner
     Auffassung folgt, macht sich ebenfalls schuldig, denn:
  3. Durch das Lesen seiner Nachricht setzt er quasi jeden das
     Messer auf die Brust: Entweder du tust was ich will oder du
     bist schuldig.
     Dies ist nichts anderes als Nötigung.

So ne Art "Gesetz auf Knopfdruck": Mit Lesen der Mail wurden die Leser zu Tätern.
Laut dem Anwalt Krieger, der eingeschaltet wurde, wurde diese Drohung gleich an mehrere Leute und Linksetzer versandt.

Wenn nun A, der auf B linkt, der auf C linkt, welcher auf D verweist,
schuldig ist, weil D schuldig, so auch B, so auch A.

So weit so schlecht.

Die Theoretische Informatik hat 1999 etwas schönes nachgewiesen:

"Jede Homepage ist von jeder anderen maximal 3 Links entfernt."

In anderen Worten: Du, ich, der Datenschutzbeauftragte, jeder linkt
irgendwo auf jede Seite. Es kommt nur auf die richtige Auswahl der Linkketten ab.

Wo ist nun der Unterschied zwischen einem Link auf einer persoenlichen oder privaten Homepage zu einem persönlichen Hinweis? Sagen wir mal in einen Gespräch a la "Hey, schau mal da hinten. Da findest du interessante Infos".
Oder in einer Podiumsdiskussion über irgendein bestimmtes Thema, wo andere Leute zitiert werden?
Oder in einem Buch, wo eine Referenz zu anderen Autoren gemacht wird?

Es gibt kein Unterschied.

Wenn nun eine Person, ohne Gerichtsbeschluss und ohne klare gesetzliche Grundlagen, versucht, Druck auf diejenigen auszuüben, die Informationen verbreiten um dieses zu verhindern, dann ist dies ein Akt der Intolleranz und Demokratiefeindlichkeit.
Wenn heute das Setzen von Links verboten wird -aus welchen guten Gründen auch immer- dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn uns morgen verboten wird, über graue Kanzlerschläfen oder über Stoibers finanzielle Fehlschläge zu reden, zu schreiben oder zu lachen.

Die Diskussion erfolgt übrigens auch auf dem Juramailforum.
Dort zudem mit einem der beteiligten Anwälte.
http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=8195&t=8195

Ciao,
  Wolfgang