Bertold Bernreuter: Datenschutz gegen Linkfreiheit

Hallo!

Die unerträgliche Dummdreistigkeit vorgeblicher Datenschützer findet eine weitere Fortsetzung.

Siehe dazu folgenden Artikel in Spiegel online:
STASI-AUFARBEITUNG: Berlins Datenschützer attackiert Freiheit der Links
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,191713,00.html

Da will der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (!) der Seite http://www.stasiopfer.de den Garaus machen, die der Aufarbeitung von Stasi-Machenschaften dient. Aber nicht genug damit, entblödet sich die Behörde, die für die Informationsfreiheit zuständig sein soll, nicht, auch eine Suchmaschine zum Thema DDR http://www.ddr-suche.de aufzufordern, entsprechende Links unverzüglich zu entfernen. Doch auch das reicht noch nicht, droht der Datenschutzbeauftragte doch in geradezu krimineller Verdrehung der geltenden Rechtslage damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

Spätestens da kommt mir wirklich die Galle hoch. Reicht es noch nicht, dass der Beauftragte in völliger Verkennung seines Auftrages und der Natur des Internets wütend gegen alles schlägt (wie die Suchmaschine), von dem er glaubt, für den fraglichen Verstoß gegen den Datenschutz (der Stasi-Täter) mitverantwortlich zu sein, muss er auch noch eines drauf setzen und staatlicherseits geltendes Recht verhöhnen. Es sei etwa an § 5 Abs. 3 des Teledienstegesetzes erinnert: "Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung." (http://www.online-recht.de/vorges.html?TDG)

Vielleicht liest hier jemand von Freedon for Links oder sonstige Berufene mit, die ein wenig mehr juristische Kenntnisse haben als ich selbst. Meiner Meinung nach ist dieser Behördenvertreter vollkommen fehl am Platz und gehört schleunigst ausgewechselt. Vielleicht kann man ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder so etwas schreiben. Ich habe keine Ahnung, ob es da für nicht direkt Betroffene auch rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen einen derartigen Machtmissbrauch einzuschreiten. Vielleicht würde es ja schon reichen, wenn wir ihn mal zu einem zehnminütigen Seminar zu den "Grundlagen des Internets" einladen würden.

Beste Grüße
Bertold Bernreuter

P.S.
Die Links im Text sind bewusst gesetzt. Ich spendier auch die Prozesskosten ...

  1. Hi, Bertold,

    erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Klartext: Wenn Du in einer Stasi-Akte vorkommst, darfst Du den Teil, der Dich betrifft, veröffentlichen, aber 1. nur diesen Teil und 2. darf das kein anderer. Halte dieses Urteil mal im Hinterkopf, gleich wie Du dazu stehst:

    Die unerträgliche Dummdreistigkeit vorgeblicher Datenschützer findet eine weitere Fortsetzung.

    Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

    Da will der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (!) der Seite http://www.stasiopfer.de den Garaus machen, die der Aufarbeitung von Stasi-Machenschaften dient.

    Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

    Doch auch das reicht noch nicht, droht der Datenschutzbeauftragte doch in geradezu krimineller Verdrehung der geltenden Rechtslage

    Das war wohl nix, gelle?

    damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

    Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

    Spätestens da kommt mir wirklich die Galle hoch. Reicht es noch nicht, dass der Beauftragte in völliger Verkennung seines Auftrages und der Natur des Internets wütend gegen alles schlägt (wie die Suchmaschine), von dem er glaubt, für den fraglichen Verstoß gegen den Datenschutz (der Stasi-Täter) mitverantwortlich zu sein, muss er auch noch eines drauf setzen und staatlicherseits geltendes Recht verhöhnen.

    Wo tut er denn das?

    Es sei etwa an § 5 Abs. 3 des Teledienstegesetzes erinnert: "Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung." (http://www.online-recht.de/vorges.html?TDG)

    Hat er gesagt: Ihr seit alle schuldig? Nö, er hat gesagt, es muß geprüft werden! Z.B. muß geprüft werden, oder das Teledienstgesetz oder der Medienstaatsvertrag angewendet werden müssen.

    Vielleicht liest hier jemand von Freedon for Links oder sonstige Berufene mit, die ein wenig mehr juristische Kenntnisse haben als ich selbst. Meiner Meinung nach ist dieser Behördenvertreter vollkommen fehl am Platz und gehört schleunigst ausgewechselt. Vielleicht kann man ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder so etwas schreiben. Ich habe keine Ahnung, ob es da für nicht direkt Betroffene auch rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen einen derartigen Machtmissbrauch einzuschreiten. Vielleicht würde es ja schon reichen, wenn wir ihn mal zu einem zehnminütigen Seminar zu den "Grundlagen des Internets" einladen würden.

    Si tacuisses...

    Gruß, Angy

    1. Angy,

      erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

      Fast richtig. Es ging beim Kohl-Urteil um die Rechte DRITTER. Schau Dir diesbezueglich einfach mal das BStU-Gesetz an; Du findest es unter http://www.bstu.de/rechtl_grundl/stug/stug_deutsch.htm .

      *Hier* aber geht es um Namen hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter; nicht etwa von inoffiziellen Mitarbeitern oder Opfern.

      Und dann liest Du Dir ganz entspannt den Par 32 durch und wirst sehen, dass das BStU-Gesetz fuer ex-Mitarbeiter des MfS wohl anderes aussagt.

      Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

      Er zwingt den Betreiber zur Abschaltung eines Links, obwohl nur ein kleiner Teil des dort vorhandenen Angebots rechtlich strittig ist: Da muss man noch mehrfach klicken, bis man da ist ---

      Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

      Es *koennte* illegal sein. So genau weiss das bislang keiner.

      damit, dass die Haftung zu prüfen sei, so in seinem Schreiben, "nach der Sie bereits jetzt, ohne dass ihre positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit der Informationen erforderlich wäre, für den Datenschutzverstoß verantwortlich wären".

      Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

      Sinnloser Vergleich.
      Obiger Satz sagt, dass Suchmaschinen praeventiv haften (nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten). Wenn er damit durchkommt, kannst Du alle Suchmaschinen abschalten.

      Merlin

      1. Nabend, Merlin, Nabend Bertold,

        ich werd' doch wohl nicht den Eindruck erweckt haben, ein Freund von Linkverboten oder so zu sein?

        Was ich aufzeigen wollte, ist folgendes: Unterstellen wir mal den Fall, meine einleitenden Worte über die informationelle Selbstbestimmung, die Ihr in Zusammenhang mit dem Kohl-Urteil brachtet, hätte doch was mit dem Datenschützer zu tun. Nehmen wir weiter mal an, Ihr wäret in irgendeiner Form betroffen. Gehen wir dann mal davon aus, daß Ihr Euch wünscht, daß Eure Daten vom DSB mit Klauen und Zähnen verteidigt werden.

        Wie heißt es noch so schön: "Wo es um die Freiheit geht, hat die Frfeiheit das Nachsehen". Es geht einfach nicht, daß _gleichzeitig_ die Freiheit der MfS-MA geschützt wird und gleichzeitig die des Internet. Jeder "gewöhnliche" Kriminelle darf hoffen, daß nach Verbüßung der Strafe oder nach Verjährung oder Amnestie (passt hier wohl besser) er wie ein normaler Mensch unter normalen Menschen leben darf. Dasselbe gilt für ex-Stasis. Und dann findet halt diese Güterabwägung statt und ergibt, daß die Freiheit, Links überall hinzusetzen das niederstehende Gut ist.

        Ich weiß nicht, ob Ihr die Zeit der großen Volksbefragung vor etwa 20 Jahren miterleben konntet. Da sind wir für auf die Straße gegangen, um _nicht_ Fragen nach unserem Sexualleben, nach nichterkannten oder nichtverfolgten Straftaten oder auch nur nach unserer Telefonnummer beantworten zu müssen (die Tatsache, daß jetzt jeder eine "Geheimnummer" haben kann, ist die direkte Folge). Da war jeder, der auch nur ansatzweise als Datenschützer auftrat, unser Held, und wir hätten _in_dem_Kontext_ eine Zensur á la Linkverbot gerne dagegen eingetauscht!

        Was ich damit sagen will (muß ich ja wohl erklären bei meiner miesen Form heute <g>): Ob der Mensch nun Günni heißt oder ein DSB ist, mich quält das immer und bringt mich auf die Palme, wenn Zensur ausgeübt ist, und sei es nur deswegen, weil ich es nicht mag, wenn man die Menschen für blöde und unmündig hält, die nicht in der Lage sind, ftp-Explorer von anderen zu unterscheiden oder verantwortlich mit den Stasi-Daten umgehen zu können. Aber es geht einfach nicht, daß der DSB meine Daten verteidigt und die anderer nicht. Deshalb: solange ich einen DSB brauchen werde, um meine Daten zu schützen, solange akzeptiere ich auch die Linkzensor des DSB (nicht die von Günni).

        Ich hoffe, mein Standpunkt ist ein kleines bisserl übergekommen!

        Angy

    2. Hallo Angy,

      erinnerst Du Dich daran, daß kürzlich ein Urteil entgangen ist über die Zugänglichkeit von Gauck-Akten? Darin wurde eindeutig festgestellt, daß das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatikonelle Selbstbestimmung desjenigen, der in der Stasi-Akten genannt ist Vorrang haben vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Klartext: Wenn Du in einer Stasi-Akte vorkommst, darfst Du den Teil, der Dich betrifft, veröffentlichen, aber 1. nur diesen Teil und 2. darf das kein anderer. Halte dieses Urteil mal im Hinterkopf, gleich wie Du dazu stehst:

      Falls du das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März d.J. zum Fall Kohl meinst, liegst du mit deiner Wiedergabe nicht richtig. Da ging es um eine strittige (weil in sich widersprüchliche) Passage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum Umgang mit personenbezogenen Daten über Personen der Zeitgeschichte.

      Hier geht es aber um Daten von offiziellen Stasi-Mitarbeitern. Die inkriminierte Datenbank von www.stasiopfer.de ermöglicht lediglich Suchanfragen, ob eine Person offizieller Mitarbeiter der Stasi war, nichts weiter. Sie enthält nicht einmal die inoffiziellen Mitarbeiter. Nun ist nach § 32 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes die Verwendung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Stasi-Mitarbeiter "für die Forschung zum Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie für Zwecke der politischen Bildung" ausdrücklich erlaubt, mit der Einschränkung, dass "durch die Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beeinträchtigt werden" ([http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/allg/stug.htm#p32]). Wenn aber schon die Nennung des Namens eines Stasi-Mitarbeiters dessen "schutzwürdigen Interessen" verletzen würde, wäre das gesetzliche Regelung ja vollkommen sinnlos, da sie ja weit darüber hinausgehend sogar die Herausgabe von personenbezogenen Daten befürwortet.

      Der Datenschützer ist kein vorgeblicher, und der tut nunr seine Pflicht.

      Es ist seine Pflicht, die Sache zu prüfen, aber er ist in keiner Weise verpflichtet, über die Anwendung eines Gummi-Paragraphen des Datenschutzgesetzes (der ja auch schon ein paar "private" Abmahninitiativen von angeblichen "Verbraucherschutzorganisationen" usw. gezeitigt hat, die gerichtlich gestoppt wurden) die Aufklärung eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte zu verhindern, noch dazu, wo es um berechtigte Interessen der Opfer (und der Öffentlichkeit) geht, die gesetzlich explizit geschützt sind. Und er ist schon gar nicht verpflichtet, eine Suchmaschine abzumahnen, die mit seinem datenschützerischen Anliegen überhaupt nichts zu tun hat.

      Wenn diese Seite gegen das Urteil verstößt. Du willst doch auch nicht, daß all Deine Nachbarn alles über Dich erfahren können, bloß weil die Betreiber der Website meinen, das sei chic oder müsse so sein. Immerhin ist das illegal.

      Aus den obigen Erläuterungen dürfte hervorgehen, dass du etwas an der Sache vorbei argumentierst.

      Doch mir ging es in meinem Statement erstrangig ja auch gar nicht um die Seite www.stasiopfer.de, sondern um das Vorgehen gegen die Suchmaschine auf www.ddr-suche.de. Die Stasi-Angelegenheit ist sozusagen nur ein "Nebenkriegsschauplatz".

      Der eigentliche Skandal ist doch, dass selbst in einer Zeit, in der endlich gesetzlich zweifelsfrei geklärt wurde, dass Anbieter von Internetseiten nicht für die Inhalte auf fremden Seiten, auf die sie linken, verantwortlich sind (Teledienstegesetz § 5 Abs. 3 usw.), nun sogar staatlicherseits (und nicht durch Abzocker wie Grafenreuth und ähnliche unerträgliche Gestalten) die Linkfreiheit erneut in Frage gestellt bzw. verneint wird. Und das nenne ich eben "Rechtsverdrehung" und "Rechtsverhöhnung".

      Ist doch logisch: Wenn ich nicht weiß, daß ich - sagen wir mal - nicht besoffen autofahren darf, denn isst gleichwohl verboten, oder?

      Was willst du uns damit sagen? Was hat das mit dem geschilderten Fall zu tun? Der Beauftragte für Informationsfreiheit befürwortet ernsthaft eine generelle Haftbarkeit für Links, sogar bei Suchmaschinen; damit würde es mit der Informationsfreiheit im Internet schnell vorbei sein (weil es zum Beispiel keine Suchmaschinen mehr geben würde und keine der Informationen mehr zu finden wäre).

      Hat er gesagt: Ihr seit alle schuldig? Nö, er hat gesagt, es muß geprüft werden! Z.B. muß geprüft werden, oder das Teledienstgesetz oder der Medienstaatsvertrag angewendet werden müssen.

      Er droht mit einer Prüfung eines Sachverhalts, der gesetzlich zweifelsfrei geregelt ist, und droht sogar mit "empfindlichen Strafen". Hat sich der Mensch etwa nicht an geltendes Recht zu halten, sondern kann grundlos Betreiber von Internetseiten einschüchtern? Und das noch mit Steuergeldern!
      Übrigens lauten § 5 Abs. 3 im Teledienstgesetz und Medieniestestaatsvertrag genau gleich ...

      Si tacuisses...

      Darauf kannst du lange warten.

      Bertold Bernreuter

  2. Hallo,

    oh, endlich wird es immer deutlicher, das auch "Datenschutz" nicht nur gut ist. Ich wetter da schon länger gegen.
    Es ist auch irgendwie nicht echt.

    Datenschutz an sich ist doch was gutes; Insbesondere in Bezug auf SPAM
    und den Missbrauch von Kundendaten wäre es genau das was wir alle gerne hätten.
    In nicht gefestigten Demokratien zudem wäre Datenschutz überlebensnotwendig; Dort ist die Nutzung von anonymen Kommunikationswegen wichtig.

    So gesehen ist Datenschutz etwas, was wir immer als gut und wichtig betrachtet haben.
    Doch nun, wo er immer stärker betont wird. Wo der Datenschutzbeauftragte nicht mehr nur eine mahnende Stimme hat sondern richtige *Macht*, gibt es Probleme.
    Und zwar grosse: Der Datenschutzbeauftragte wird immer mehr zu Gesetzgeber, Richter, Ankläger und Polizei in einer Person, die dann auch noch obendrein durch Parteien *ernannt* wird.
    Glaubt ihr nicht?
    Gesetzgeber: "Orientierungshilfe des HH-Datenschutzbeauftragten".
       Diese Orientierungshilfe wird nicht als solche genutzt, sondern
       als Richtlinie. Suche im Google und in Newsticker nach Meldungen
       über Leute, die sich über Anfragen des HH-DBA beschweren, der die
       Einhaltung der Orientierungshilfe *fordert*.
    Richter: "...Die positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit des.."
       Nur ein Richter kann beurteilen, ob etwas Rechtswidrig
       ist!
    Ankläger: Der Fall oben, das dazugehörige Zitat, die Fälle des HH-DBA
       der die orientierungshilfe als Richtline fordert.
       Siehe Google.
    Polizei: Versuche von DBA Provider und Hoster dazu zu bringen, Server
       still zu legen, damit Angebote darauf nicht mehr angezeigt werden.
       Siehe Google.

    Eine wie auch immer geartete Kontrolle gibt es nicht.
    Allerhöchstens durch Medienschelte. Aber welche Medien schreiben gegen einem "Gutamt" ? Das wäre ja so, als ob man behaupten würde, ein Umweltschutzamt würde die Verklappung von Giftmüll erlauben, oder einer Schutztruppe würde verboten werden, zu verhindern, daß ihre Schutzbefohlenen massakriert werden...

    Doch back to the point.
    In den obigen Verfahren geht es um *V*I*E*L* mehr als nur um die Frage ob wir es da mit schützenswerte Daten von Personen zu tun haben.
    Es geht schlicht und einfach um die Frage, ob eine Person (die von einer Koalition an der die Ex-SED beteiligt ist), Link-Verkettungen verbieten kann!

    So teilte der Datenschutzbeauftragte (woanders nennt man ihn schon Täterschützer) dem Betreiber der Webseite mit, die auf eine andere Webseite verwies die einen Link auf eine unliebsame Seite hat:

    "Die positive Kenntnis um die Rechtswidrigkeit des.....ist Ihnen nun durch unser Schreiben vermittelt."

    Hiermit versucht der Datenschützer den Linksetzer in Bezug auf §11 TDG  dazu zu nötigen, den Link zu entfernen.
    In anderen Worten:
      1. Er *behauptet*, er handele sich um eine Rechtswidrigkeit.
      2. Er fordert von anderen diese, seine Auffassung zu folgen,
         ohne das dies gerichtlich bestaetigt wurde. Wer nicht seiner
         Auffassung folgt, macht sich ebenfalls schuldig, denn:
      3. Durch das Lesen seiner Nachricht setzt er quasi jeden das
         Messer auf die Brust: Entweder du tust was ich will oder du
         bist schuldig.
         Dies ist nichts anderes als Nötigung.

    So ne Art "Gesetz auf Knopfdruck": Mit Lesen der Mail wurden die Leser zu Tätern.
    Laut dem Anwalt Krieger, der eingeschaltet wurde, wurde diese Drohung gleich an mehrere Leute und Linksetzer versandt.

    Wenn nun A, der auf B linkt, der auf C linkt, welcher auf D verweist,
    schuldig ist, weil D schuldig, so auch B, so auch A.

    So weit so schlecht.

    Die Theoretische Informatik hat 1999 etwas schönes nachgewiesen:

    "Jede Homepage ist von jeder anderen maximal 3 Links entfernt."

    In anderen Worten: Du, ich, der Datenschutzbeauftragte, jeder linkt
    irgendwo auf jede Seite. Es kommt nur auf die richtige Auswahl der Linkketten ab.

    Wo ist nun der Unterschied zwischen einem Link auf einer persoenlichen oder privaten Homepage zu einem persönlichen Hinweis? Sagen wir mal in einen Gespräch a la "Hey, schau mal da hinten. Da findest du interessante Infos".
    Oder in einer Podiumsdiskussion über irgendein bestimmtes Thema, wo andere Leute zitiert werden?
    Oder in einem Buch, wo eine Referenz zu anderen Autoren gemacht wird?

    Es gibt kein Unterschied.

    Wenn nun eine Person, ohne Gerichtsbeschluss und ohne klare gesetzliche Grundlagen, versucht, Druck auf diejenigen auszuüben, die Informationen verbreiten um dieses zu verhindern, dann ist dies ein Akt der Intolleranz und Demokratiefeindlichkeit.
    Wenn heute das Setzen von Links verboten wird -aus welchen guten Gründen auch immer- dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn uns morgen verboten wird, über graue Kanzlerschläfen oder über Stoibers finanzielle Fehlschläge zu reden, zu schreiben oder zu lachen.

    Die Diskussion erfolgt übrigens auch auf dem Juramailforum.
    Dort zudem mit einem der beteiligten Anwälte.
    http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=8195&t=8195

    Ciao,
      Wolfgang

  3. Hallo Bertold,

    ich hab mal einen kleinen Bannerwechsel auf der Startseite von SELFHTML aktuell vorgenommen und eine News zu dem Thema gesetzt. In der Hoffnung, dass vielleicht ein paar hundert Leute auf diese Weise sich selber schlau machen und dass vielleicht wieder ein wenig mehr ins Bewusstsein der Webworker dringt, wie gefaehrdet das <a>-Tag in Laendern wie Deutschland ist...

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Hi,

      ich hab mal einen kleinen Bannerwechsel auf der Startseite von SELFHTML aktuell vorgenommen und eine News zu dem Thema gesetzt. In der Hoffnung, dass vielleicht ein paar hundert Leute auf diese Weise sich selber schlau machen und dass vielleicht wieder ein wenig mehr ins Bewusstsein der Webworker dringt, wie gefaehrdet das <a>-Tag in Laendern wie Deutschland ist...

      Ist das Banner frei benutzbar für Dritte?

      Ciao,
        Wolfgang

      1. Hallo Wolfgang,

        Ist das Banner frei benutzbar für Dritte?

        Klar, bei so was frag ich nicht lange und bastel eben schnell selber einas, wenn ich keins vom Anbieter finde, und hab auch nichts dagegen, wenn andere es verwenden.

        viele Gruesse
          Stefan Muenz