Hallo,
ich denke mal, es wird eine bauchmeinung sein, und eine, die ich selber kaum wirklich einleuchtend fände. Aber man kann es auch selber nachlesen im Teledienstgesetzt, wo man eh erst einmal reinschauen sollte: da steht:
(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
Zu finden ist das Werk unter anderem hier:
http://www.beckmannundnorda.de/tdg.html auf "dessen" Seiten ich auch diese nette Zusammenfassung gefunden habe:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Chräcker