tomm: impressumspflicht

hi,

gelten die regeln zur impressumspflicht auch für ".com" seiten (domains)?

tomm

  1. Hallo.

    Deutsche Gesetze gelten immer soweit wie sich die Seiten überwiegend an deutsche User richtet. Also: Ja und Nein.

    Grüße aus Würzburg
    Julian

    1. ist das jetzt deine persönliche interpretation oder gibts das auch schwarz auf weiß? :-)

      tomm

      1. Hallo.

        ist das jetzt deine persönliche interpretation oder gibts das auch schwarz auf weiß? :-)

        Lange angelesenes Wissen. Aber frag mich nicht mehr nach allen Quellen. War u.a. die InternetWorld und c't dabei.

        Was Rechtliches zu Homepages angeht dürfte Dir ein Wegweiser des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten weiterhelfen: http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf

        Grüße aus Würzburg
        Julian

      2. Hallo,

        ich denke mal, es wird eine bauchmeinung sein, und eine, die ich selber kaum wirklich einleuchtend fände. Aber man kann es auch selber nachlesen im Teledienstgesetzt, wo man eh erst einmal reinschauen sollte: da steht:

        (1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.

        Zu finden ist das Werk unter anderem hier:

        http://www.beckmannundnorda.de/tdg.html auf "dessen" Seiten ich auch diese nette Zusammenfassung gefunden habe:

        http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

        Chräcker

        http://www.Stempelgeheimnis.de

  2. Hallöchen,

    ich glaube es geht nicht um die Topleveldomain, sondern um denjenigen der etwas auf den Seiten anbietet. Ist es eine Deutsche Firma => deutsches Recht.
    Aber das ist nur meine Meinung, wissen tu ich es nicht!

    Grüße
    Heike

  3. hi,

    gelten die regeln zur impressumspflicht auch für ".com" seiten (domains)?

    tomm

    sagt mal, gilt das mit der pflicht auch für private web sites?

    1. Hi,
      viel Spaß beim lesen ;-)
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
      Grüße
      Heike

    2. Betrifft den Firmensitz  bzw. Zweigstellen des im jeweiligen Land publiziernden Anbieter.
      Sprich Impressum gilt für .com wenn der Anbieter aus Deutschland kommt sowie auch für einen Amerikanischen Anbieter der in
      Deutschland eine Zweigstelle besitzt und ein Teil der Website an Kunden in Deutschland ist. Verantwortlich ist aber in diesem Fall die Zweigstelle.

      hi,

      gelten die regeln zur impressumspflicht auch für ".com" seiten (domains)?

      tomm

      sagt mal, gilt das mit der pflicht auch für private web sites?

    3. Hallo!

      sagt mal, gilt das mit der pflicht auch für private web sites?

      Prinzipiell nein. Nur kann schon ein Banner als Geschäftstätigkeit angesehen werden. Das ganze ist viel komplizierter, als man meinen möchte, weil gerade die Unterscheidung zwischen privat und kommerziell recht schwammig formuliert ist.

      emu
      [der ein impressum hat obwohl er es wohl nicht zwingend bräuchte]

  4. Hi,

    gelten die regeln zur impressumspflicht auch für ".com" seiten (domains)?

    Klar. Warum denn nicht?

    Zitat "München LG I": Die Webseite ist von München aus abrufbar. ALso ist das Landgericht München zuständig."

    Bei Markenrechtsverstoessen interessierte es Gerichte bisher auch nicht,
    ob die TLD .com, .org, .de, .net oder sonstwas war.

    Was das Impressumspflicht fuer private Seiten angeht:
    Das DFN hat im aktuellsten Infoblatt die Meinung vertreten,
    dass die Impressumfplicht sehr wohl auch für nichtkommerzielle
    Seiten gilt!

    Man muss naemlich ganz genau sein: Im Gesetz steht
      *geschaeftsmaessige Nutzung"

    Im Gegensatz zu der Meinung vieler hier auf dem Forum, vertreten die Juristen des Deutschen Forschungsnetzes, welche zentraler Ansprechpartner für alle Universitätren in Deutschland auch in IT-Rechtlichen Sachen ist, dass unter "geschaeftsmaessig" eben NICHT
    allein die kommerzielle, also gewerbliche Nutzung zu verstehen sei.

    * Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen,   *
    * wenn diese oefters erneuert wird!                               *

    Der Inhalt ist dann egal. Privat oder nicht, interessiert da nicht mehr.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Man muss naemlich ganz genau sein: Im Gesetz steht
        *geschaeftsmaessige Nutzung"

      Im Gegensatz zu der Meinung vieler hier auf dem Forum, vertreten die Juristen des Deutschen Forschungsnetzes, welche zentraler Ansprechpartner für alle Universitätren in Deutschland auch in IT-Rechtlichen Sachen ist, dass unter "geschaeftsmaessig" eben NICHT
      allein die kommerzielle, also gewerbliche Nutzung zu verstehen sei.

      * Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen,   *
      * wenn diese oefters erneuert wird!                               *

      Frage ist, ob sich diese Meinung in der Praxis durchsetzt.
      Dann wären nämlich 99.999999% aller Internetseiten "geschäftsmäßig genutzt", was offenbar vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war (da er sonst keine solche Unterscheidung getroffen hätte und einfach die Impressumspflicht für alle Websites vorgeschrieben hätte).

      Noch mal: die Impressumspflicht dient einzig dazu, daß bei einem Online-Geschäftsabschluß der Händler nicht anonym (und damit bei Beschwerden unerreich- und unverklagbar) bleibt.

      Eine Interpretation des Gesetzes wie oben, die seiner Intention klar zuwider läuft, dürfte spätestens vom BGH kassiert werden.

      1. Hallo Mulder

        * Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen,   *
        * wenn diese oefters erneuert wird!                               *

        Frage ist, ob sich diese Meinung in der Praxis durchsetzt.
        Dann wären nämlich 99.999999% aller Internetseiten "geschäftsmäßig genutzt", was offenbar vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war (da er sonst keine solche Unterscheidung getroffen hätte und einfach die Impressumspflicht für alle Websites vorgeschrieben hätte).

        Ich sehe das ähnlich und hoffe, Du hast recht. Bin keine Juristin, aber nach meinem laienhaften Rechtsempfinden geriete man außerdem bei einer Impressumspflicht für alle (auch private) Seiten in Konflikt mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre.

        Ich kann mir jedenfalls nicht so recht vorstellen, daß mich das Gesetz zwingen kann, den Spammern und E-Mail-Sammlern, die mich schon mit elektronischem Müll zuwerfen, auch noch meine vollständige Adresse zu schenken, damit sie mir zusätzlich den Briefkasten mit Papier zumüllen können. _Da_ sähe ich meine Privatsphäre gravierend verletzt.

        Herzliche Grüße,
        Meg

        1. Hallo Meg,

          Ich kann mir jedenfalls nicht so recht vorstellen, daß mich das Gesetz
          zwingen kann, den Spammern und E-Mail-Sammlern, die mich schon mit
          elektronischem Müll zuwerfen, auch noch meine vollständige Adresse zu
          schenken, damit sie mir zusätzlich den Briefkasten mit Papier zumüllen
          können. _Da_ sähe ich meine Privatsphäre gravierend verletzt.

          habe ich denn diese Privatsphäre überhaupt in der Realität?
          (http://www.wwwshops.com/tldreg/cgi-bin/rwhois.cgi?reg=cronon&domain=schroepl.net)

          Viele Grüße
                Michael

        2. Hallo Meg,

          um beim Michael noch eins drauf zu setzen: ich brauchte nur zwei Suchmasken zu füttern, und habe gerade eine Karteikarte vor mir, in der Dein Name steht, Deine Adresse, Deine Telefonnummer, Deine j****.k*******@***.net-E-Mailadresse (natürlich ohne Sternchen ,-)) ,und daß Du eine frau bist. ;-)))

          Ach ja, und bald ist es ein Jahr her, daß Du Deine org-Domain hast, Glückwunsch ,-))))

          Chräcker

          http://www.Stempelgeheimnis.de

      2. Hi,

        Im Gegensatz zu der Meinung vieler hier auf dem Forum, vertreten die Juristen des Deutschen Forschungsnetzes, welche zentraler Ansprechpartner für alle Universitätren in Deutschland auch in IT-Rechtlichen Sachen ist, dass unter "geschaeftsmaessig" eben NICHT
        allein die kommerzielle, also gewerbliche Nutzung zu verstehen sei.

        * Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen,   *
        * wenn diese oefters erneuert wird!                               *

        Frage ist, ob sich diese Meinung in der Praxis durchsetzt.

        Gemeine Gegenfrage:

        Welche Lobby sollte verhindern, dass sich diese Meinung durchsetzt?

        Es gibt eine starke Lobby der Rechtsanwaelte, die sowas wollen. (vielleicht gibt es ja auch schon diverse Robots, die automatisch
        Impressi scannen und dann die Serienbrieffunktion anwerfen? >:) )
        Wenn ich mir die Infos von Hardlinern wie den HH-Datenschutzbeauftragten ansehe, sehe ich auch dort nur eine Meinung derart, dass nicht Webseitenabieter Privatspaehre haben duerfen, sondern nur die Besucher der Webseiten.

        Diese beiden Interssengruppen allein sind staerker als alles was ich auf Seiten der Ersteller von privaten Webseiten sehe.

        Ergo sehe ich da schwarz und empfehle jeden, solchen Tendenzen vorzubauen.

        Ciao,
         Wolfgang