xwolf: Geschaeftsmaessige Nutzung kann auch privat sein

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Hi,

Im Gegensatz zu der Meinung vieler hier auf dem Forum, vertreten die Juristen des Deutschen Forschungsnetzes, welche zentraler Ansprechpartner für alle Universitätren in Deutschland auch in IT-Rechtlichen Sachen ist, dass unter "geschaeftsmaessig" eben NICHT
allein die kommerzielle, also gewerbliche Nutzung zu verstehen sei.

* Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen,   *
* wenn diese oefters erneuert wird!                               *

Frage ist, ob sich diese Meinung in der Praxis durchsetzt.

Gemeine Gegenfrage:

Welche Lobby sollte verhindern, dass sich diese Meinung durchsetzt?

Es gibt eine starke Lobby der Rechtsanwaelte, die sowas wollen. (vielleicht gibt es ja auch schon diverse Robots, die automatisch
Impressi scannen und dann die Serienbrieffunktion anwerfen? >:) )
Wenn ich mir die Infos von Hardlinern wie den HH-Datenschutzbeauftragten ansehe, sehe ich auch dort nur eine Meinung derart, dass nicht Webseitenabieter Privatspaehre haben duerfen, sondern nur die Besucher der Webseiten.

Diese beiden Interssengruppen allein sind staerker als alles was ich auf Seiten der Ersteller von privaten Webseiten sehe.

Ergo sehe ich da schwarz und empfehle jeden, solchen Tendenzen vorzubauen.

Ciao,
 Wolfgang