Hi,
gelten die regeln zur impressumspflicht auch für ".com" seiten (domains)?
Klar. Warum denn nicht?
Zitat "München LG I": Die Webseite ist von München aus abrufbar. ALso ist das Landgericht München zuständig."
Bei Markenrechtsverstoessen interessierte es Gerichte bisher auch nicht,
ob die TLD .com, .org, .de, .net oder sonstwas war.
Was das Impressumspflicht fuer private Seiten angeht:
Das DFN hat im aktuellsten Infoblatt die Meinung vertreten,
dass die Impressumfplicht sehr wohl auch für nichtkommerzielle
Seiten gilt!
Man muss naemlich ganz genau sein: Im Gesetz steht
*geschaeftsmaessige Nutzung"
Im Gegensatz zu der Meinung vieler hier auf dem Forum, vertreten die Juristen des Deutschen Forschungsnetzes, welche zentraler Ansprechpartner für alle Universitätren in Deutschland auch in IT-Rechtlichen Sachen ist, dass unter "geschaeftsmaessig" eben NICHT
allein die kommerzielle, also gewerbliche Nutzung zu verstehen sei.
* Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen, *
* wenn diese oefters erneuert wird! *
Der Inhalt ist dann egal. Privat oder nicht, interessiert da nicht mehr.
Ciao,
Wolfgang