Hallo Mulder
* Unter geschaeftsmaessiger Nutzung sei eine Seite einzuordnen, *
* wenn diese oefters erneuert wird! *
Frage ist, ob sich diese Meinung in der Praxis durchsetzt.
Dann wären nämlich 99.999999% aller Internetseiten "geschäftsmäßig genutzt", was offenbar vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war (da er sonst keine solche Unterscheidung getroffen hätte und einfach die Impressumspflicht für alle Websites vorgeschrieben hätte).
Ich sehe das ähnlich und hoffe, Du hast recht. Bin keine Juristin, aber nach meinem laienhaften Rechtsempfinden geriete man außerdem bei einer Impressumspflicht für alle (auch private) Seiten in Konflikt mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Ich kann mir jedenfalls nicht so recht vorstellen, daß mich das Gesetz zwingen kann, den Spammern und E-Mail-Sammlern, die mich schon mit elektronischem Müll zuwerfen, auch noch meine vollständige Adresse zu schenken, damit sie mir zusätzlich den Briefkasten mit Papier zumüllen können. _Da_ sähe ich meine Privatsphäre gravierend verletzt.
Herzliche Grüße,
Meg