Aloha!
Zurückzahlen kann der/diejenige seinen Kredit, indem er/sie etwas für die Gesellschaft leistet (außer Steuern). Dieser Gesellschaftskredit wird mit einer bestimmten Stundenzahl an gemeinnütziger Arbeit abgezahlt. Der/Die Einzelne kann sich dann entscheiden, ob er diese Rückzahlung in Form des Wehrdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzdienstes ableistet.
Was an dieser Idee auch noch zu kritisieren ist: Entweder gehts um komplett gemeinnützige Arbeit, oder nicht. Wobei die Art der Gemeinnützigkeit Anlaß zu heftigen Diskussionen geben dürfte. Denn es gibt reichlich "gemeinnützige Vereine", in denen ehrenamtliche Dienste geleistet werden - gilt das als Arbeit im Sinne des "Kredits"?
Auch deswegen:
Benenne die Dinge beim Namen: Es geht weiterhin um einen Pflichtdienst für den Staat.
Oder werde deutlicher, wie weit du gehen willst.
- Sven Rautenberg