Sönke Tesch: Mitloggen von IP und Zeit

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wenn man die Aktionen eines Users auf einer Seite mitloggen (natuerlich nur mit Einverstaendnis des Users) will, genuegt dann zur eindeutigen Identifikation der Mitschnitt von IP und Zeit? Oder benoetigt man noch mehr?

Wenn Du schon von "eindeutiger Indentifikation" redest: Vor allen Dingen benötigst Du die eindeutige Zustimmung desjenigen, den Du da auszuspionieren versuchst. Es gibt Datenschutzgesetze in diesem Land, die gelten auch für Dich (Stichworte Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Datenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag).

Gruß,
  soenk.e

PS: Über die IP ist diese Identifikation nur in einigen Fällen möglich.