soenk.e schrieb [
Wenn Du schon von "eindeutiger Indentifikation" redest: Vor allen Dingen benötigst Du die eindeutige Zustimmung desjenigen, den Du da auszuspionieren versuchst. Es gibt Datenschutzgesetze in diesem Land, die gelten auch für Dich (Stichworte Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Datenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag).]
Danke. Ist mir durchaus bekannt - und deshalb habe ich ja von "wenn der User zugestimmt hat" geschrieben.
Und ich glaube, dass man von ausspionieren dann wirklich nicht reden kann.
HH