Hallo Sönke,
Das ist Quatsch. Das Abhören ist strafbar und nur in Ausnahmefällen der Polizei erlaubt, nämlich wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt.
Ansonsten könnte ja auch jeder auf bloßen Verdacht hin ("Bei meinem Nachbarn sind die Vorhänge immer zu, ich vermute mal eine schwere Straftat.") fremde Telefone anzapfen..
Ich bin ja kein Diensteanbieter für Telefon, sondern stelle als Betreiber einer Website eben diese zur Verfügung. Wenn die Seite zur Verbreitung von strafbaren Inhalten genutzt wird, mache ich mich ggf. der Beihilfe zur Straftat schuldig oder bei den netten Mail-Spielchen eben als Mitstörer. Dementsprechend darf ich auch etwas dagegen unternehmen. In einem Ladengeschäft darf ich ja meine Kunden auch beobachten um festzustellen, ob sie klauen. Und wenn sie es tun, darf ich sie vorläufig festnehmen. Wieso soll das denn im Internet anders sein?
Und der Bundesrats-Gesetzentwurf gegen Kindesmißbrauch (unter diesem Deckmäntelchen läuft die ganze Geschichte der vorsorglichen Speicherung von Verbindungsdaten, http://www.dud.de/dud/documents/brdrs-0275-02-020531(beschluss).pdf) ist noch lange nicht durch, sondern liegt ganz im Gegenteil wegen der Bundestagswahl erstmal wieder auf Eis und muß durch den Bundesrat neu eingebracht werden. Mal abgesehen davon, daß es einige Leute gibt, die der Meinung sind, daß dieser Gesetzentwurf verfassungswidrig ist.
Vielleicht sind das die besten Kunden auf den besagten Seiten? Man sollte die Blockierer mal einen Tag so behandeln, wie die Kinder monatelang behandelt werden!
Außerdem habe ich auf meiner Webseite das Hausrecht und jeder muss damit rechnen, dass ich mir merke, wer mich besucht hat.
Du scheinst hier den Access-Provider mit dem Diensteanbieter durcheinandergebracht zu haben. Die Zitate der Paragraphen deuten jedenfalls darauf hin.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.