netzrose: Newsletter = Flyer?

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Hallo Stefan D.

Jetzt kommt der Haken: Diese Filme dürfen im gedruckten Programm und auf Flyern mit Termin und Titel beworben werden. Im Internet (Homepage) darf nur mit dem Termin, also ohne Film-Titel, geworben werden.

Meine Frage ist ob man Newsletter als Werbung im Internet oder als Flyer betrachten kann/muss.

Meine Vermutung ist, dass es hier nicht um Titelschutz geht, wie er im MarkenG geregelt ist. Denn das wäre auch im Internet sehr wohl eine korrekte Verwendung, den Titel im Zusammenhang mit Veranstaltungstermin zu nennen.

Es geht vermutlich darum, dass es sich die Stadt nicht mit den hiesigen Kinos verderben will. Entweder wurde sie von den Kinos gezwungen, Euch das zu verbieten oder sie tut es freiwillig.

Da gibts nur eins: Die Kinos abklappern und Unterschriften sammeln. Evtl. versprechen, dass man ihre Adressen und Links dann als Gegenleistung mit aufnimmt. ;-)

Ansonsten - würde ich da nicht rumzocken, sondern direkt auf die Homepage schreiben, dass es von der Stadt verboten wurde, die Titel aufzulisten. Ich würde sie dann nicht in den Newsletter packen. Wieso soll ich den Kopf hin halten? Wenn Bürger sich das gefallen lassen?
Man könnte ja über ein Protestformular o.ä. nachdenken *grübel*

cu

netzrose