Newsletter = Flyer?
Stefan D.
- recht
Hallöchen allerseits,
ich arbeite für ein städtisches Jugendzentrum. Zweimal im Monat werden dort auch Filme (bei freiem Eintritt) gezeigt.
Jetzt kommt der Haken: Diese Filme dürfen im gedruckten Programm und auf Flyern mit Termin und Titel beworben werden. Im Internet (Homepage) darf nur mit dem Termin, also ohne Film-Titel, geworben werden.
Meine Frage ist ob man Newsletter als Werbung im Internet oder als Flyer betrachten kann/muss.
Danke schon mal und Gruß aus Düsseldorf
Stefan D.
Hallo,
Jetzt kommt der Haken: Diese Filme dürfen im gedruckten Programm und auf Flyern mit Termin und Titel beworben werden. Im Internet (Homepage) darf nur mit dem Termin, also ohne Film-Titel, geworben werden.
Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder? Spaetestens wenn jemand einen Scan eines Flyers ins Netz stellt, wird diese Art von Rechteeinschraenkung laecherlich.
Meine Frage ist ob man Newsletter als Werbung im Internet oder als Flyer betrachten kann/muss.
Ich habe keine Ahnung, tendiere aber zu Werbung im Internet. Im Zweifelsfall lasst die Finger davon bzw. fragt jemand, der sich damit auskennt.
Hallöle,
Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder? Spaetestens wenn jemand einen Scan eines Flyers ins Netz stellt, wird diese Art von Rechteeinschraenkung laecherlich.
Also ich versteh's auch nicht und irgendwie auch überhaupt keiner, aber wir dürfen's nich - so ist die Auflage ...
Ich habe keine Ahnung, tendiere aber zu Werbung im Internet. Im Zweifelsfall lasst die Finger davon bzw. fragt jemand, der sich damit auskennt.
Ahnung von so Kleinigkeiten haben wir ja auch nicht, deshalb frag ich ja hier in der Hoffnung hier jemanden zu finden der sich damit auskennen tun tut ...
Trotzdem Danke
Stefan D.
Hallo, Stefan,
ich arbeite für ein städtisches Jugendzentrum. Zweimal im Monat werden dort auch Filme (bei freiem Eintritt) gezeigt.
Jetzt kommt der Haken: Diese Filme dürfen im gedruckten Programm und auf Flyern mit Termin und Titel beworben werden. Im Internet (Homepage) darf nur mit dem Termin, also ohne Film-Titel, geworben werden.
*Offiziell* nicht, siehe Thomas' Posting... ;)
Was wäre, wenn ein Filmkunstinteressierter eine »Fanseite« machen würde, welche die Termine veröffentlicht - wird diese Seite dann verboten...? Wie Thomas sagt, ist es absolut albern. Ich persönlich würde es wagen, die Termine durch einen Dritten ins Netz zu stellen, wobei dieser tatsächlich ein Interesse daran haben und nicht offiziell Mitarbeiter sein sollte. Mit Risiko ist es dennoch verbunden...
Meine Frage ist ob man Newsletter als Werbung im Internet oder als Flyer betrachten kann/muss.
Ich würde an erster Stelle in Erfahrung bringen, was *exakt* nicht erlaubt ist. Wenn die Auflage besteht, dass du im »Internet« nicht werben darfst, sieht es schlecht aus. Du sagtest aber in Klammern »via Homepage«, womit das Medium »E-Mail« nicht betroffen ist, somit wäre ein Newsletter erlaubt, falls die Regelung die Publikation auf einer *Webseite* untersagt.
Da das Internet aber in der Regel auf das Web begrenzt wird beziehungsweise das Web oft mit »Internet« benannt/gleichgesetzt wird, hast du womöglich schlechte Karten, dich darauf herauszureden, dass das Verschicken von Newslettern nichts mit dem Web zu tun hat - andererseits willst du sicher eine zu der Liste zugehörige Webseite anbieten, über welche sich die Abonnenten eintragen können. Wenn du in eurem Jugendzentrum jedoch eine Liste auslegst, in welcher die Besucher ihre E-Mail-Adresse eintragen können (ein wenig umständlich, aber ich fände es naheliegend), oder auf den Flugis die list-subscribe-Adresse angebt, dürfte es womöglich klappen, falls euch »nur« eine Homepage verboten wird.
Vielleicht kannst du mit diesen Spitzfindigkeiten das Verbot umgehen, dennoch wird es womöglich dazu führen, dass euch auch diese Form untersagt wird... Wenn ihr Flugis druckt ist es aber wie gesagt durchaus möglich, dass jemand auf einer Webseite, welche über das Programm regionaler Kinos informiert, einen solchen Newsletter anbietet, welchen ihr auf eurer Webseite verlinken könnt (oder sogar vielleicht auf eine Flugis schreibt... naja, *sehr* heikel).
(Aber nehme meine Vorschläge nicht zu ernst, denn einerseits bin ich stark an Informationsfreiheit interessiert und andererseits liegt mir auch viel an solchen Projekten und dass solche kleinen Filmkunsttheater an Popularität gewinnen... Ob du es wagen willst, ist deine/eure Entscheidung.)
Grüße,
Mathias
Moin Mathias,
was andere Leute auf irgendwelche Fan-Seiten stellen ist uns egal und geht uns auch nichts an. Es geht ganz allein um die eigene Seite.
Ich würde an erster Stelle in Erfahrung bringen, was *exakt* nicht erlaubt ist. Wenn die Auflage besteht, dass du im »Internet« nicht werben darfst, sieht es schlecht aus. Du sagtest aber in Klammern »via Homepage«, womit das Medium »E-Mail« nicht betroffen ist, somit wäre ein Newsletter erlaubt, falls die Regelung die Publikation auf einer *Webseite* untersagt.
Ist mir alles zu kompliziert/irrsinnig irgendwie *grummel*: auf der einen Seite werden unerwünschte Newsletter genauso behandelt wie diese lestigen Wurfsendungen im Briefkasten, auf der anderen Seite doch nicht ...
Da das Internet aber in der Regel auf das Web begrenzt wird beziehungsweise das Web oft mit »Internet« benannt/gleichgesetzt wird
Und wie trennt's die Rechtssprechung?
(Aber nehme meine Vorschläge nicht zu ernst, denn einerseits bin ich stark an Informationsfreiheit interessiert und andererseits liegt mir auch viel an solchen Projekten und dass solche kleinen Filmkunsttheater an Popularität gewinnen... Ob du es wagen willst, ist deine/eure Entscheidung.)
Gegen Informationsfreiheit habe ich selbstverständlich auch nichts einzuwenden - zudem in Deutschland eine Informationspflicht des Bürgers besteht.
Ob ich irgendwelche Spitzfindigkeiten wagen will? Ich will, darf aber nicht. Die Rechtsabteilung der Stadt Düsseldorf ist groß und mächtig ...
Trotzdem Danke und Gruß aus Düsseldorf
Stefan D.
Hallo Stefan D.
Jetzt kommt der Haken: Diese Filme dürfen im gedruckten Programm und auf Flyern mit Termin und Titel beworben werden. Im Internet (Homepage) darf nur mit dem Termin, also ohne Film-Titel, geworben werden.
Meine Frage ist ob man Newsletter als Werbung im Internet oder als Flyer betrachten kann/muss.
Meine Vermutung ist, dass es hier nicht um Titelschutz geht, wie er im MarkenG geregelt ist. Denn das wäre auch im Internet sehr wohl eine korrekte Verwendung, den Titel im Zusammenhang mit Veranstaltungstermin zu nennen.
Es geht vermutlich darum, dass es sich die Stadt nicht mit den hiesigen Kinos verderben will. Entweder wurde sie von den Kinos gezwungen, Euch das zu verbieten oder sie tut es freiwillig.
Da gibts nur eins: Die Kinos abklappern und Unterschriften sammeln. Evtl. versprechen, dass man ihre Adressen und Links dann als Gegenleistung mit aufnimmt. ;-)
Ansonsten - würde ich da nicht rumzocken, sondern direkt auf die Homepage schreiben, dass es von der Stadt verboten wurde, die Titel aufzulisten. Ich würde sie dann nicht in den Newsletter packen. Wieso soll ich den Kopf hin halten? Wenn Bürger sich das gefallen lassen?
Man könnte ja über ein Protestformular o.ä. nachdenken *grübel*
cu
netzrose
Moin,
Es geht vermutlich darum, dass es sich die Stadt nicht mit den hiesigen Kinos verderben will. Entweder wurde sie von den Kinos gezwungen, Euch das zu verbieten oder sie tut es freiwillig.
Da gibts nur eins: Die Kinos abklappern und Unterschriften sammeln. Evtl. versprechen, dass man ihre Adressen und Links dann als Gegenleistung mit aufnimmt. ;-)
Mit den Kinos hat das nix zu tun. Für Filmrechte gibt es sowas ähnliches wie bei den Musikrechten die GEMA (zu meiner Schande habe ich den Namen der Organisation vergessen). Die bieten drei Rechte-Pakete an, und wir können uns nur das kleinste (und damit auch das billigste) leisten. Und dieses Paket verbietet uns im Internet und in Zeitungen mit den Titeln zu werben.
Trotzdem danke
Stefan D.