Moin!
Wenn nicht, was haltet ihr hiervon (wegen was könnte man mich / uns sonstnoch drankriegen ?):
AGB:
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen die pornografischen sowie rechtlich und moralisch bedenklichen Inhalt enthalten sollen.
Schwachsinnsregel. AGBs regeln zusätzlich zu den Einzelabsprachen gewisse Dinge im Vertrag. Wenn du den Auftrag nicht annimmst, kommt es zu keinem Vertrag, und AGB werden erst gar nicht wirksam.
Wenn Sie Webspeicher über uns bestellen, schließen Sie nicht mit uns, sondern mit dem jeweiligen Anbieter des Webspeicherplatzes einen Vertrag ab.
Daher müssen Sie auch die AGB des jeweiligen Anbieters annehmen.
Ich würde es umformulieren in der Art "Wir vermitteln lediglich den Vertrag zum Webspace-Provider, sind für dessen Inhalte aber nicht verantwortlich oder gar haftbar."
Wir übernehmen keine Verantwortung, dass die von uns erstellten Internet-Seiten dauerhaft auf dem bestellten Webspace verbleiben, da die Provider verschiedene Regeln aufstellen (wie z.B. ein Verbot auf direkte Links zu Downloads) und unter Umständen bei einem Verstoß Ihre Seite entfernen.
Sowas kann ich mir irgendwie nicht vorstellen - oder der von dir vermittelte Provider ist ziemlich scheiße. Normal sollte sein, dass der Provider Webspace zur Verfügung stellt und dafür Kohle kassiert. Der Vertrag ist zwischen deinem Kunden und dem Provider geschlossen und berührt dein Vertragsverhältnis und deine AGB nicht. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein ordentlicher Provider irgendwelche inhaltlichen Anforderungen stellt. Nichtmal bei Erotik-Inhalten dürften viele was dagegen haben - solange der Traffic bezahlt wird, ist dem Provider ziemlich viel egal.
Alle Webseiten, die von uns erstellt werden, sind mit einem Banner (88x31 Pixel) versehen. Dieser Banner darf nicht entfernt werden.
Naja, wenn du das unbedingt nötig hast. Wäre für mich als Kunde ein Abschreckungskriterium. Wenn du den Kunden nett drum bittest, ob er nicht im Impressum einen Link auf deine Seite setzt, ist das für das Seitenerscheinungsbild viel netter.
Allgemeiner Rat: Kauf dir (oder lies es online) mal das BGB. Kostet keine 5 Euro (naja, als ich eines gekauft habe, kostete es ca. 9 DM). Und guck dort mal in die Abschnitte, die Dienstverträge und Werkverträge behandeln. Die im BGB gefaßten Regelungen sind nämlich immer gültig für Verträge, es sei denn, sie wurden durch andere Regelungen abgeändert oder ganz außer Kraft gesetzt. Das BGB ist nur deshalb da, damit sozusagen ein Template für alle möglichen Verträge existiert und kein Vertrag Regelungslücken hat, die es vor Gericht schwer machen, irgendwas zu erreichen. Aber jeder Paragraph kann per Vertragsregelung geändert werden (Vertragsfreiheit) - solange nicht sittenwidrig ist, was verabredet wurde, kann man alles festlegen.
Beim BGB weiter hinten dran gleich dabei (in der Buchausgabe) ist das AGBG. Das regelt die AGB. Wenn du welche haben willst, mußt du das Gesetz lesen. Du kannst aber natürlich auch alles, was in den AGB geregelt werden kann, auch im jeweiligen Vertrag regeln. Dann sind das keine AGB mehr, sondern konkrete Vertragsabsprachen, und das ist bei Auseinandersetzungen immer etwas besser, weil der Vertragspartner es garantiert hat wahrnehmen können. AGBs stehen ja im Ruf, als "Kleingedrucktes" gerne übersehen zu werden und dennoch ein paar "Hämmer" bereitzuhalten, wenn der Kunde nicht so will, um ihn zu disziplinieren. Für die Wirksamkeit der Regelungen ist es egal, ob sie "AGB" heißen und zusätzlich noch dem AGBG unterliegen, oder ob sie als Vertragsinhalt direkt drinstehen, ohne dass "AGB" drübersteht.
Und was das "Drankriegen" angeht: Wenn du einen Vertrag abschließt, kann man dich immer irgendwie drankriegen - und sei es wegen mangelhafter Vertragserfüllung. AGB helfen in diesem Fall gar nicht, sondern nur konkretes Wissen über die Unterschiede zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag. Ein Dienstvertrag regeln die Erbringung eines _Dienstes_, während ein Werkvertrag die Erstellung eines _Werkes_ regelt. Während man bei einem Werk aber gewisse Qualitätsansprüche stellen kann (beispielsweise bei einer Webseite das Funktionieren in gewissen Browsern), die dich bei Nichteinhaltung zur Nachbesserung verpflichten, ist ein Dienstvertrag erfolgsunabhängig. Wenn du z.B. eine Schulung verkaufst, dann ist der Vertrag mit der Erbringung der vereinbarten Dienste (z.B. einen Tag lang über HTML reden) erfüllt. Wenn die Schüler nichts kapiert haben und danach die Firmenhomepage kaputtmachen, ist das im Prinzip deren Pech (es fällt aber natürlich irgendwie auf dich zurück, indem du dann wohl keine Folgeaufträge mehr erhälst).
- Sven Rautenberg
Diese Signatur gilt nur am Freitag.