Schwachsinnsregel. AGBs regeln zusätzlich zu den Einzelabsprachen gewisse Dinge im Vertrag. Wenn du den Auftrag nicht annimmst, kommt es zu keinem Vertrag, und AGB werden erst gar nicht wirksam.
Stimmt auch wieder
Ich würde es umformulieren in der Art "Wir vermitteln lediglich den Vertrag zum Webspace-Provider, sind für dessen Inhalte aber nicht verantwortlich oder gar haftbar."
Das ist wirklich besser.
Sowas kann ich mir irgendwie nicht vorstellen - oder der von dir vermittelte Provider ist ziemlich scheiße. Normal sollte sein, dass der Provider Webspace zur Verfügung stellt und dafür Kohle kassiert. Der Vertrag ist zwischen deinem Kunden und dem Provider geschlossen und berührt dein Vertragsverhältnis und deine AGB nicht. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein ordentlicher Provider irgendwelche inhaltlichen Anforderungen stellt. Nichtmal bei Erotik-Inhalten dürften viele was dagegen haben - solange der Traffic bezahlt wird, ist dem Provider ziemlich viel egal.
Die Sache ist die, ich biete meinen Kunden 2 Provider an.
1. Kontent.de mit monatl. 3.50 Euro (sehr guter Provider in meinen Augen)
2. Heim.at ohne monatl. Gebühr (eben kostenlos) daher auch teilweise besondere Regeln.
Naja, wenn du das unbedingt nötig hast. Wäre für mich als Kunde ein Abschreckungskriterium. Wenn du den Kunden nett drum bittest, ob er nicht im Impressum einen Link auf deine Seite setzt, ist das für das Seitenerscheinungsbild viel netter.
Dient zu Promotionszwecken und ich hab keine Ahnung ob es nötig werden sollte. Wie schon weiter unten geschrieben, würde ich nun dem Kunden anbieten, den Preis zu ermäßigen, wenn er die Einbindung zulässt/wünscht.
Ist auch ein hübscher Banner :)
Allgemeiner Rat:...
Danke, darüber werde ich doch nachdenken müssen.
Greetings
Torwächter