roland: Abmahnung auf unbezahlte Website???

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Hallo,

ich hab ein kleines Problem mit einem zahkungsunwilligen Kunden. Ich will nun nicht unnötig meinen Rechtsanwalt konsultieren und frage nun euch wie ich am Besten verfahre.
Ich habe dem Kunden, die meiner Firma in Auftrag, gegebene Website gestaltet und warte nun sei einigen Wochen auf den vollen Rechnungsbetrag. Er kommt immer wieder mit Änderungswünschen und hat lediglich 1/4 des Rechnungsbetrags bezahlt.
Nun wurde mir das ganze zu bunt und ich habe die Website gesperrt. Gestern bekomme ich nun von ihm eine Abmahnung, mit der Begründung, daß die Website nicht funktionsfähig wäre und noch Fehler aufweise, naürlich soll das ganze entsperrt werden. Drohen tut ihr mir natürlich mit einer erinstweiligen Verfügung und den dadurch entstehenden Kosten. Wortwörtlich wäre mein Verhalten Geschäftsschädigend für ihn.

Ist denn sein Verhalten rechtmäßig und vor allem wie verhalte ich mich richtig?? Ich habe ihn natürlich auf seinem Schreiben geantwortet..und den ganzen Sachverhalt in schriftlicher Form wiedergegeben !!!

Danke für euer Feedback