Hi Robert...ja natürlich, du hast auf der einen Seite Recht, daß er das Recht hat erst zu zahlen, sofern alles ok ist, nur hat er sich selbst nach der 2. Mahnung nicht gemeldet. Mündlich hat er mir mitgeteilt das die Website ok ist und keine Mängel mehr sind, die Zahlung würde raus gehen...!!!!
Das ist doch ein eindeutiges hinhalten und doch nicht mehr rechtmäßig!!!
Vielen dank für dein Feedback im voraus...
Die Frage ist, welche Vertragsform Ihr miteinander vereinbart habt.
1.) Kaufvertrag
2.) Werkvertrag
3.) Dienstvertrag1.) Sicher nicht, da das Layout kein Standartprodukt ala
www.livingnet.de ist.
2.) Bei einem Werkvertrag schuldest Du dem Kunden das Werk.
Er kann solange Besserungen fordern, bis es seinen Vorgaben
(siehe Vertrag / Pflichtenheft) entspricht und muß auch erst
am Ende zahlen. Es ist anzunehmen, dass diese Vertragsform
vorliegt, wennn ihr im Vorfeld einen Festpreis pro HTML-Seite
oder für den kompletten Webauftritt vereinbart habt.
3.) Dienstvertrag: Du Schuldest dem Kunden nur die Dienstleistung
(Erstellen von Webseite) und bekommst von dem Kunden einen
vereinbarten Tagessatz (bzw Stundenlohn). Dann schuldest du
zwar die Dienstleistung, aber der Kunde muß jede Nachbesserung
bzw nachträgliche Erweiterung bezahlen.siehe auch http://www.heise.de/ct/inhverz/search.shtml?T=vertragsgestaltung
In deinem Fall gehe ich von 2. aus. D.h. du hast kein Recht die Seite
zu sperren. Er hat hingegen das Recht erst zu Zahlen, wenn alles
nach seinen Wünschen ist.Gruß Robert
PS: Für die Zukunft schlage ich einen Mix vor, in dem
Abschlagszahlungen vereinbart werden. Z.B.
1. Abschlagszahlung: Grundberatung
2. Abschlagszahlung: Konzeption
3. Abschlagszahlung: Prototyp
4. Abschlagszahlung: Endprodukt
5. Abschlagszahlung: Einweisung / Schulung