ediglich 1/4 des Rechnungsbetrags bezahlt.
Nun wurde mir das ganze zu bunt und ich habe die Website gesperrt. Gestern bekomme ich nun von ihm eine Abmahnung, mit der Begründung, daß die Website nicht funktionsfähig wäre und noch Fehler aufweise, naürlich soll das ganze entsperrt werden. Drohen tut ihr mir natürlich mit einer erinstweiligen Verfügung und den dadurch entstehenden Kosten. Wortwörtlich wäre mein Verhalten Geschäftsschädigend für ihn.
Ist denn sein Verhalten rechtmäßig und vor allem wie verhalte ich mich richtig?? Ich habe ihn natürlich auf seinem Schreiben geantwortet..und den ganzen Sachverhalt in schriftlicher Form wiedergegeben !!!
Tolle Sache...
Was sagt denn der Vertrag?
Haste keinen?
Wenn der Vertrag nicht explizit festlegt dass die Website bis zur entgültigen Bezahlung Dein Eigentum bleibt hat er Recht.
Er hat mit der Bezahlung von 25% seine Zahlungswilligkeit bekundet.
Die einstweilige Verfügung wird richtig teuer.
Du must auf zivilrechtlichen Wege Deine Forderung geltend machen.
Also schleunigst freischalten.
Übrigens kosteten solche Geschichten immer weniger wenn man sich an einen Tisch setzt.
Seiten sperren ist einer weiteren ZUsammenarbeit nicht zuträglich endet meistens im Vergleich und da schneidet der Ersteller immer schlechter ab.
Was lernen wir daraus:
Meilensteine und Zwischenzahlungen vereinbaren und die Verträge mal von einem RA prüfen lassen.