Hallo Tom,
Jau, den habe ich gefunden und für (fast) passend empfunden. Es fehlen aber Angaben zum Fernabsatz ud für die Datenspeicherung auch über den Vertrag hinaus.
Achte auch drauf, dass Ihr die Content-Verantwortung klar definiert. Wer ist für was verantwortlich. Eingestellte Beiträge, Überwachung und 'Säuberung' eventueller Foren, Boards oder Gästebücher.
Diese ganze Fernabsatzgeschichte ist mir nicht klar. Gilt die nun für reine Webdienstleistung oder nicht. Angenommen, es trägt sich bei uns jemand ein in Ankauf/Verkauf, dann kann der doch nicht nachdem der Beitrag 14 Tage veröffentlicht war sagen, April April, ich kündige/storniere wieder? Und was ist mit der Widerrufsbelehrung? Muss ich eine machen oder nicht für diesen Fall?
Das Fernabsatz-Gesetz als solches gibt es nicht mehr. Seit 1.1.2002 steht das alles in den §§312b BGB. Du findest den aktuellen Text unter http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
Die Begriffe Verbraucher und Unternehmer klären sich in den §§10-12 BGB, sind aber ziemlich genau das, was man sich als Laie darunter vorstellt.
Übrigens kann der Autor nach Ansicht einiger Juristen (und wohl auch Gerichte, da bin ich aber im Mom nicht sicher) aus dem Urheberrecht heraus die Löschung eigener Beiträge verlangen. Was auch immer man als NetzMensch davon halten mag.
Gruss, Thoralf