emu: Disclaimer

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Hallo!

vielleicht findest du unter www.disclaimer.de/disclaimer.htm  eine passende Anregung.

Mich würde einmal interessieren, inwieweit so ein Disclaimer rechtlich von Belang ist.

Erstens ist mir nicht ganz klar, warum so etwas nicht Haftungsausschluss heißt und ob man nicht vielleicht im Zweifelsfall darauf bestehen kann, der Hinweis sei insofern irreführend, als das er nicht mit der Seitensprache übereinstimmt und somit nicht gesichert ist, dass der Benutzer das Wort verstehe.

Zweitens sind da die rechtlichen Detailfragen - inwieweit muss ich überhaupt feststellen, dass ich "keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen" übernehmen kann? Kann ich das überhaupt feststellen?
Wie ist das mit dem Punkt 2, der sich anscheinend auf das falsch verstandene Urteil des Hamburger Landesgerichts bezieht?
Ist der Punkt 4 nicht sowieso durch geltendes Datenschutzrecht und außerdem diverse andere Gesetze in dieser Form gesichert? Zumindest in Österreich ist dieser Punkt wohl sowieso der äußerste rechtliche Rahmen, meine ich mich zu erinnern.

Möglich, dass Juramail hier sinnvoller wäre, aber das ist dort sicher so eine Art Zwei-Frame-Frage ;-)

emu
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