Hi Reiner!
Hm, übrigens: Wenn Du die Daten über Deine
Besucher aufzeichnest, musst Du dem Besucher
diese Tatsache nach §6 TDG mitteilen. Ein
kann man das irgendwo nachlesen?
Ja, an diversen Stellen - das Gesetz ist relativ neu, und
wie immer sind die Juristlein damit beschäftigt, eine
geeignete Auslegung zu finden :), deswegen sollte man
sich mehrere Quellen zu dem Thema durchlesen. Ich
empfehle die Linksammlung in Selfaktuell:
http://aktuell.de.selfhtml.org/links/recht.htm,
da findest Du eine Menge Seiten mit mehr oder minder
genauen Hinweisen zu dem Thema. Ich habe bei einem
neueren Projekt von uns das Impressum aus diesen
gesammelten Hinweisen gebacken, das sieht dann so
aus:
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/html/SonstImpr/index.shtml
- Disclaimer und Copyrighthinweise sind in Abstimmung
mit der juristischen Abteilung der FU Berlin entstanden,
da sollte man sich also halbwegs drauf verlassen
können ...
Wieso muß der Bäcker, der feststellt, daß die Frau mit den blonden Haaren und dem weißen Pudel immer Montags kommt und drei Brötchen kauft ihr das nicht mitteilen, daß ihm das aufgefallen ist?
Och, wer weiß, vielleicht muss er das ja bald :))
Ich finde das TDG in manchen Teilen gar nicht so dumm, aber
in manchen Teilen scheint es sich auch nur um eine ABM-
Maßnahme zum Abbau der Juristenschwemme zu handeln *g*.
Viele Grüße
Helge