Hi Reiner!
Ich habe es unter: http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm gefunden. Aber der §6 sagt doch nur aus, daß ich den Kunden/User über mich informieren muß, d.h. Impressum usw. Ich glaube, wenn man ihn darüber informieren müßte, daß man seine Session loggt, müßte ein Hinweis auf 99% aller Webseiten stehen bzw. die Betreiber machen sich strafbar.
Ja, §6 ist nicht alles - Juristen wären ja nicht Juristen, wenn
sie nicht gleich einen Haufen von Bestimmungen zu einem grossen,
wirren, teuer zu entwirrenden Knäuel vermanschen würden *gg*.
Ich hab eben mal nachgesehen: die Formulierungen bezügl. der
Speicherung von Daten sind alle mit einem 'Personenbezogen'
versehen, so dass reine Logfiles (auch von Trackern) eigentlich
kein Problem darstellen sollten - eigentlich. Es gibt aber eine
Reihe von unklaren Bestimmungen, die ein cleverer Abmahner nutzen
kann, um doch Ärger zu machen - aber wenn's danach ginge, dürfte
man nur noch unter dem Bett liegen und sich nicht mehr
hervorwagen :)
Sehr brauchbar sind übrigens die Veröffentlichungen des
'Hamburgischen Datenschutzbeauftragten' z.B.:
http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf
Und das ist doch legitim und nutzt auch dem Kunden!!!!
Das hat doch die Juristen noch nie interessiert ... *gg*
Viele Grüße
Helge