Chräcker Heller: fremde Inhalte übernehmen

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Hallo,

jaja, aber es bleibt die Frage: wenn ich schreibe:

Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

("wortwörtliche Übernahme des Textes")

(Zutatende)

...ist dies dann erlaubt? Ich habe mir dessen geistigen Eigentum nicht zueigen gemnacht....

Chräcker

http://www.Stempelgeheimnis.de