Hallo,
jaja, aber es bleibt die Frage: wenn ich schreibe:
Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):
("wortwörtliche Übernahme des Textes")
(Zutatende)
...ist dies dann erlaubt? Ich habe mir dessen geistigen Eigentum nicht zueigen gemnacht....
Chräcker