Palme: fremde Inhalte übernehmen

Hallo,

darf ich in meiner HP Artikel von fremden HP's einfach so übernehmen, wenn ich z.B. die Quelle dazu erwähne, oder brauch ich dass nicht, oder muss ich immer um Erlaubis fragen, oder wie?

MfG

Palme

  1. Sup!

    Übernimm' mal was ohne zu fragen von meiner Homepage und warte, bis ich das merke, wenn Du dann einen Brief von meinem Anwalt hast, merkst Du evtl., daß es eine Art Urheberrecht gibt --> Natürlich darfst Du nicht einfach Sachen von anderen Seiten nehmen.

    Gruesse,

    Bio

    1. Sup!

      Übernimm' mal was ohne zu fragen von meiner Homepage und warte, bis ich das merke, wenn Du dann einen Brief von meinem Anwalt hast, merkst Du evtl., daß es eine Art Urheberrecht gibt --> Natürlich darfst Du nicht einfach Sachen von anderen Seiten nehmen.

      Gruesse,

      Bio

      Hallo,

      aber hier und dort findet man doch auch in z.B. Tageszeitungen, Büchern etc., Artikel wo die Quelle dann angegeben ist (wird ja z.B. auch in Referaten so gemacht, da wird dann der Urheber auch nicht gefragt), wenn ich also die Quelle dazu angebe ist es dann auch noch nicht in Ordnung?

      Palme

      1. Hi Palme,

        es ist ein Unterschied, Du jemanden "zitierst", also eine bestimmte (schriftliche, mündliche) Aussage von ihm (mehr oder weniger) wörtlich wiedergibst, oder ob Du Dir ein fremdes geistiges Gut zueigen machst. Wenn Du ein Buch kaufst, es scannst und im Internet ablegst, wird das nicht legaler, indem Du den Namen des Autors noch dazu schreibst.

        Lass´ die Finger von derlei Dingen. Das lohnt sich nicht.

        Ciao, Hans-Peter

        1. Hi Palme,

          es ist ein Unterschied, Du jemanden "zitierst", also eine bestimmte (schriftliche, mündliche) Aussage von ihm (mehr oder weniger) wörtlich wiedergibst, oder ob Du Dir ein fremdes geistiges Gut zueigen machst. Wenn Du ein Buch kaufst, es scannst und im Internet ablegst, wird das nicht legaler, indem Du den Namen des Autors noch dazu schreibst.

          Lass´ die Finger von derlei Dingen. Das lohnt sich nicht.

          Ciao, Hans-Peter

          Ok,

          bevor ich Ärger bekomme.

          Vielen Dank für Eure Beiträge

          Mfg

          Palme

        2. Hallo,

          jaja, aber es bleibt die Frage: wenn ich schreibe:

          Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

          ("wortwörtliche Übernahme des Textes")

          (Zutatende)

          ...ist dies dann erlaubt? Ich habe mir dessen geistigen Eigentum nicht zueigen gemnacht....

          Chräcker

          http://www.Stempelgeheimnis.de

          1. Tach auch,

            Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du folgendes:

            Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

            ("wortwörtliche Übernahme des _kompletten_ Textes")

            (Zitatende)

            Also eigentlich nur einen Abdruck des kompletten Textes mit Quellenabgabe.

            ...ist dies dann erlaubt? Ich habe mir dessen geistigen Eigentum nicht zueigen gemnacht....

            Nein, weil ein Zitat nur ein Auszug eines Dokuments ist.

            Ein Zitat waere

            Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

            ("wortwörtliche Übernahme eines Satzes oder Absatzes")

            (Zitatende)

            Ich meine aber... (eigener Text, ergaenzende Aussage)

            Gruss,
            Armin

          2. Hi Chräcker,

            jaja, aber es bleibt die Frage: wenn ich schreibe:

            na ja eben, ich fürchte die Frage bleibt ... buchstäblich.

            Wenn man mal mit den Stichworten "Urheberrecht" und "Zitat" googelt, findet man Tonnen von Gerichtsurteilen, die sich mit so spannenden Dingen "kleine Zitate" und "große Zitate" und deren Abgrenzung zueinander beschäftigen. Mein Eindruck ist: Wer zitiert, steht schon mit einem Bein im Knast (na, ja, das ist vielleicht etwas übertrieben). Aber immerhin kann man in eine derart gelagerte Defensiv-Position gedrängt werden, in der man nachweisen muß, mit dem Zitat sich keinen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten anderer erschlichen zu haben. Bei "kleinen Zitaten" (was immer das ist) wird wohl implizit davon ausgegangen, bei "großen Zitaten" nicht. Die Einordnung in "klein" und "groß" trifft im Zweifelsfall ... nicht der gesund Menschenverstand ... auch keine Anzahl von Worten oder Sätzen ... sondern ein Gericht.
            Die Übernahme einer ganzen Webseite (mit Design und Content und Aktualisierung) wäre nach meiner laienhaften Rechtsauffassung ein "tierisch großes Zitat" und deshalb eigentlich immer verwerflich. Aber das Thema ist (wie immer unter dem Stichwort Recht) derart komplex und wenig transparent, dass man sicher auch anderer Meinung sein kann.

            Ciao
            Hans-Peter