Hi Chräcker,
jaja, aber es bleibt die Frage: wenn ich schreibe:
na ja eben, ich fürchte die Frage bleibt ... buchstäblich.
Wenn man mal mit den Stichworten "Urheberrecht" und "Zitat" googelt, findet man Tonnen von Gerichtsurteilen, die sich mit so spannenden Dingen "kleine Zitate" und "große Zitate" und deren Abgrenzung zueinander beschäftigen. Mein Eindruck ist: Wer zitiert, steht schon mit einem Bein im Knast (na, ja, das ist vielleicht etwas übertrieben). Aber immerhin kann man in eine derart gelagerte Defensiv-Position gedrängt werden, in der man nachweisen muß, mit dem Zitat sich keinen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten anderer erschlichen zu haben. Bei "kleinen Zitaten" (was immer das ist) wird wohl implizit davon ausgegangen, bei "großen Zitaten" nicht. Die Einordnung in "klein" und "groß" trifft im Zweifelsfall ... nicht der gesund Menschenverstand ... auch keine Anzahl von Worten oder Sätzen ... sondern ein Gericht.
Die Übernahme einer ganzen Webseite (mit Design und Content und Aktualisierung) wäre nach meiner laienhaften Rechtsauffassung ein "tierisch großes Zitat" und deshalb eigentlich immer verwerflich. Aber das Thema ist (wie immer unter dem Stichwort Recht) derart komplex und wenig transparent, dass man sicher auch anderer Meinung sein kann.
Ciao
Hans-Peter