Armin G.: fremde Inhalte übernehmen

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Tach auch,

Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du folgendes:

Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

("wortwörtliche Übernahme des _kompletten_ Textes")

(Zitatende)

Also eigentlich nur einen Abdruck des kompletten Textes mit Quellenabgabe.

...ist dies dann erlaubt? Ich habe mir dessen geistigen Eigentum nicht zueigen gemnacht....

Nein, weil ein Zitat nur ein Auszug eines Dokuments ist.

Ein Zitat waere

Heise schreibt in der neusten Ausgabe von CT xy, link:xyz, dazu folgendes (Zitatanfang):

("wortwörtliche Übernahme eines Satzes oder Absatzes")

(Zitatende)

Ich meine aber... (eigener Text, ergaenzende Aussage)

Gruss,
Armin