Phil: Darf ich bezahlt scripten?

Hi!
Ich habe eine Anfrage bekommen, ob ich für eine kommerzielle Seite nicht ein PHP-Script schreiben könne. Natürlich war ich Feuer und Flamme, schließlich gibt es was zum Aufstocken des Finanzhaushaltes ;)

Mir wurde gesagt, dass ich den Preis aufgrund des Umfangs nicht unter 300 € ansetzen sollte.

Folgende Fragen:

  • Wieviel darf ich denn bezahlt scripten (17 Jahre...)?
  • Wie ist das mit irgendwelchen Gewerbescheinen oder so?!
  • Steuern? Wenn ja, welche und wieviel?
  • Ich trage "hauptberuflich" (bin Schüler) Zeitungen einmal inner Woche aus. Inwiefern hängt der Verlag da mit drin?

Ihr merkt: Ich bin ein totaler Newbie in sachen Recht. Bitte erklärt mir das alles genau und erklärt irgendwelche Fachbegriffe oder so.. Danke :)

CU
http://www.yubb.de

  1. 17 Jahre. Hm. Du bist beschränkt geschäftfähig. Laß den Vertrag von Deinen Eltern mitunterschreiben, weil aus dem Vertrag nicht nur Vorteile für Dich resultieren, sondern auch Pflichten, die im Zweifelsfall große sind. (Oder unterschreib selber und alleine, weil sich die anderen dann einen Bruch klagen können...- Vertrag wird unter Umständen ungültig)

    Im Prinzip kann jede _geschäftfähige_ Person freiberuflich tätig werden. Das gilt auch, wenn Deine Eltern es Erlauben und die Verträge mit unterschreiben, wobei eine fehlende Unterschrift der Eltern nicht gegen Dich wirkt. Auf dieser Basis arbeiten auch die Kids in den Filmen.

    Umsatzsteuer darf auf Deiner Rechnung nicht auftauchen, dann bräuchtest Du eine Gewerbeanmeldung.

    Dem Finanzamt muss Dein Einkommen bei der Einkommensteuerabrechnung mit gemeldet werden.

    Besser wäre noch, Du bekämst einen Arbeitsvertrag über soundsoviel Stunden.

    Das geht nämlich auch...

    fastix

    1. Besser wäre noch, Du bekämst einen Arbeitsvertrag über soundsoviel Stunden.

      Das geht nämlich auch...

      Was das und wozu ist der gut (also was macht der)?

      1. Besser wäre noch, Du bekämst einen Arbeitsvertrag über soundsoviel Stunden.

        Das geht nämlich auch...

        Was das und wozu ist der gut (also was macht der)?

        Ganz einfach: Ein Arbeitsvertrag ist kein Werkvertrag. Er stellt Dich von solchen netten und unüberschaubaren Dingen wie Garantien frei und erspart Dir eine Menge Ärger. Zum Beispiel auch mit der Rechnung und deren Bezahlung.

        fastix

  2. Hallo Phil,

    Ein Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl wäre ganz sicher eine gute Idee!

    Was "freiberuflich" betrifft, entscheidet das Finanzamt, ob das, was du tust freiberuflich oder gewerblich ist. Wissen tue ich es nicht aber ich würde mal leise tippen, daß das eher gewerblich ist (so du keinen anderen Namen für das Kind findest) und du einen Gewerbeschein brauchst.
    (Wobei ein Gewerbeschein zumindest sobald du 18 bist, nicht schwer zu bekommen ist und Umsatzsteuer fällt, so weit ich weiß, nicht an, wenn du einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreitest.)

    Was du deinem Verlag mit den Zeitschriften mitteilen mußt, hängt davon ab, wieviel du dort verdienst im Monat und was in deinem Vertrag mit denen drin steht. Eventuell kommst du über einen Freibetrag, wenn du deine Script-Bezahlung auf einmal, in einem Monat bekommst. (In diesem Fall versuchen zu splitten: eine teilzahlung am letzten des einen, die andere Hälfte am ersten des nächsten Monats.)

    Am besten, du informierst dich bei deinem Finanzamt. Die sind nämlich aus auskunftspflichtig, müssen dich also auch beraten, wenn du konkrete Fragen hast.

    Viel Erfolg!
    marion

    1. Hallo Phil,

      Ein Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl wäre ganz sicher eine gute Idee!

      Was "freiberuflich" betrifft, entscheidet das Finanzamt, ob das, was du tust freiberuflich oder gewerblich ist.

      Programmieren ist ok. Da ist der freelancer durchaus der übliche Mann, der übel dran ist, weil er ewig auf das Geld wartet. Übrigens entscheidet den Krempel gar nicht das Finanzamt sondern das Gewerbeamt, die Handwerkskammer und auf dem Verordnungsweg der Straßenfeger, falls der von der Post mit Briefmarken bezahlt wird :(

      Mit einmalig 300 Euro muss er kein Gewerbe anmelden, wohl aber den Betrag versteuern. Und das wird dann reichlich kompliziert, weil die Eltern mit auf dem Vetrag stehen müssen:

      Genau genommen (-> Alter!) darf er es gar nicht, weil die aus den Garantiepflichten entstehenden Leistungsverpflichtungen nicht überschaubar sind. Es greift der "Taschengeldparagraph" oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ab dem 7. Lebensjahr. Also müssten seine Eltern unterschreiben. Wenn nicht, wird der Vertrag nichtig. Die Firma könnte das Geld zurückverlangen und ihm seine Disketten wiedergeben...

      Zusammenfassung:
      Ein Arbeitsvertrag ist eindeutig der bessere Weg, weil beim Werkvertrag (Freiberufler, freelancer) folgendes passiert:

      • Mit den Eltern macht das Finanzamt Probleme, weil dann nicht mehr viel übrigbleibt.
      • Ohne Eltern hat er im Zweifelsfall keinen Vertrag.

      Also...

      fastix

      1. Ein Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl wäre ganz sicher eine gute Idee!

        Was "freiberuflich" betrifft, entscheidet das Finanzamt, ob das, was du tust freiberuflich oder gewerblich ist.

        Programmieren ist ok. Da ist der freelancer durchaus der übliche Mann, der übel dran ist, weil er ewig auf das Geld wartet. Übrigens entscheidet den Krempel gar nicht das Finanzamt sondern das Gewerbeamt, die Handwerkskammer und auf dem Verordnungsweg der Straßenfeger, falls der von der Post mit Briefmarken bezahlt wird :(

        Jein... manchmal "entscheidet" auch das Finanzamt, wenn's bei der Steuererklärung beschließt, daß ihm das so ohne Umsatzsteuer doch nicht gefällt. :-( (In meiner Berufsgruppe war die "Freiberufler vs. Gewerbe-Entscheidung" lange Zeit davon abhängig, was man genau macht und wie das lokale Finanzamt das bewertet hat. Denn als Psyhchologe ist das Finanzamt erst mal die einzige Behörde, mit der man zu tun hat. Inzwischen gibt es glücklicherweise einige Gerichtsurteile, damit dürfte die Gewerblichkeit endgültig vom Tisch sein.)

        Ach ja, je nach Krankenversicherung muß da auch das Einkommen gemeldet werden... auf's Kindergeld sollte es bei unter 18jährigen keinen Einfluß haben, aber wie da der aktuelle Grenzwert ist weiß ich leider auch nicht. Hängt dann eben davon ab, wieviel sonst noch verdient wird/ wurde...

        marion

        1. Jein... manchmal "entscheidet" auch das Finanzamt, wenn's bei der Steuererklärung beschließt, daß ihm das so ohne Umsatzsteuer doch nicht gefällt. :-(

          Umsatzsteuer ist aber nicht der Unterschied für Freiberufler! Das hängt von den umgesetzten Leistungen ab. Bei Psychologie kommt da wohl die Sonderregelung für medizinische Freiberufler rein, als Doku-freelancer führt man zumindestens sehr wohl Umsatzsteuer ab.

          Ach ja, je nach Krankenversicherung muß da auch das Einkommen gemeldet werden... auf's Kindergeld sollte es bei unter 18jährigen keinen Einfluß haben, aber wie da der aktuelle Grenzwert ist weiß ich leider auch nicht. Hängt dann eben davon ab, wieviel sonst noch verdient wird/ wurde...

          Kindergeld-Versienstgrenze liegt über 7000 Euro im Jahr.

          Gruß, Karin