Jein... manchmal "entscheidet" auch das Finanzamt, wenn's bei der Steuererklärung beschließt, daß ihm das so ohne Umsatzsteuer doch nicht gefällt. :-(
Umsatzsteuer ist aber nicht der Unterschied für Freiberufler! Das hängt von den umgesetzten Leistungen ab. Bei Psychologie kommt da wohl die Sonderregelung für medizinische Freiberufler rein, als Doku-freelancer führt man zumindestens sehr wohl Umsatzsteuer ab.
Ach ja, je nach Krankenversicherung muß da auch das Einkommen gemeldet werden... auf's Kindergeld sollte es bei unter 18jährigen keinen Einfluß haben, aber wie da der aktuelle Grenzwert ist weiß ich leider auch nicht. Hängt dann eben davon ab, wieviel sonst noch verdient wird/ wurde...
Kindergeld-Versienstgrenze liegt über 7000 Euro im Jahr.
Gruß, Karin