hallo zusammen,
Hi,
ich habe den auftrag bekommen, für einen verein eine homepage zu erstellen. die verantwortlichen möchten gerne, dass man die mitgliederliste im internet einsehen kann. ist das aus datenschutz-technischen gründen überhaupt erlaubt? ein login-bereich kommt nicht in frage.
Ich würde die Finger davon lassen. Ob es tatsächlich verboten ist, kann ich Dir nicht sagen. Bedenklich finde ich es schon.
Meine Meinung (keine Rechtsberatung): die Daten wurden für vereinsinterne Zwecke (Mitgliederverwaltung) erhoben. Die Veröffentlichung der Daten im Internet ist nicht Zweck der Datenerhebung gewesen.
Ohne Zustimmung jedes einzelnen würde ich die Daten nicht veröffentlichen.
Such doch mal nach Bundesdatenschutzgesetz, wenn Du die Rechtsgrundlage wissen willst...
Andreas