Hallo Thomas W.
kann sein, ja.
Ich habe eben nochmal nachgelesen und da steht im Vereinsrecht nur noch, dass das Gericht jederzeit eine aktuelle Auskunft über die Anzahl der Mitglieder anfordern kann.
Also doch besser, die Mitglieder um schriftliche Einwilligung bitten vor der Veröffentlichung.
Gruß
Tom
okäi, werde das mal überprüfen..
danke