chrigu: mitlgiederliste im internet verfügbar?

hallo zusammen,
ich habe den auftrag bekommen, für einen verein eine homepage zu erstellen. die verantwortlichen möchten gerne, dass man die mitgliederliste im internet einsehen kann. ist das aus datenschutz-technischen gründen überhaupt erlaubt? ein login-bereich kommt nicht in frage.

gruss chrigu

  1. hallo zusammen,

    Hi,

    ich habe den auftrag bekommen, für einen verein eine homepage zu erstellen. die verantwortlichen möchten gerne, dass man die mitgliederliste im internet einsehen kann. ist das aus datenschutz-technischen gründen überhaupt erlaubt? ein login-bereich kommt nicht in frage.

    Ich würde die Finger davon lassen. Ob es tatsächlich verboten ist, kann ich Dir nicht sagen. Bedenklich finde ich es schon.

    Meine Meinung (keine Rechtsberatung): die Daten wurden für vereinsinterne Zwecke (Mitgliederverwaltung) erhoben. Die Veröffentlichung der Daten im Internet ist nicht Zweck der Datenerhebung gewesen.

    Ohne Zustimmung jedes einzelnen würde ich die Daten nicht veröffentlichen.

    Such doch mal nach Bundesdatenschutzgesetz, wenn Du die Rechtsgrundlage wissen willst...

    Andreas

  2. hallo zusammen,
    ich habe den auftrag bekommen, für einen verein eine homepage zu erstellen. die verantwortlichen möchten gerne, dass man die mitgliederliste im internet einsehen kann. ist das aus datenschutz-technischen gründen überhaupt erlaubt? ein login-bereich kommt nicht in frage.

    Hi
    vielleicht hilft dir ja das hier weiter:
    http://www.datenschutz-berlin.de/doc/de/sonst/dsverein.htm
    http://de.google.yahoo.com/bin/query_de?p=datenschutz+im+verein&hc=0&hs=4

    ich würde mir aufjeden fall die erlaubnis der mitglieder holen, egal ob gesetzlich erlaubt oder nicht...

    gruss
    horst

  3. Hallo,

    ich will mal vermuten, dass der Verein eingetragen ist.
    Dann ist die Mitgliederliste für jeden beim Amtsgereicht Abt. Vereinsregister einsehbar. Der Vorstand müsste eigentlich nach jeder Neuaufnahme bzw. mindestens nach der Hauptversammlung die Veränderungen dort melden. Tun die Vorstände meistens nicht.

    Aber, da eine Veröffentlichungspflicht besteht, kann man Dir die Veröffentlichung im Internet nicht zur Last legen. Ich würde der Ordnung halber jedes Mitglied auf die Veröffentlichungspflicht und nun die neue Art hinweisen.

    Grüße

    Tom

    1. Hallo,

      Dann ist die Mitgliederliste für jeden beim Amtsgereicht Abt. Vereinsregister einsehbar. Der Vorstand müsste eigentlich nach jeder Neuaufnahme bzw. mindestens nach der Hauptversammlung die Veränderungen dort melden. Tun die Vorstände meistens nicht.

      Bist Du sicher, dass das nicht nur fuer die Vorstandsmitglieder gilt? Das duerfte naemlich bei grossen Vereinen (Fussball) zu einer taeglichen Aenderung fuehren. Vgl. auch http://195.52.221.218/service/Merkblatt.htm und dort "Aenderungen bei bereits eingetragenen Vereinen".

      Gruss
      Thomas

      1. Hallo Thomas W.

        kann sein, ja.

        Ich habe eben nochmal nachgelesen und da steht im Vereinsrecht nur noch, dass das Gericht jederzeit eine aktuelle Auskunft über die Anzahl der Mitglieder anfordern kann.

        Also doch besser, die Mitglieder um schriftliche Einwilligung bitten vor der Veröffentlichung.

        Gruß

        Tom

        1. Hallo Thomas W.

          kann sein, ja.

          Ich habe eben nochmal nachgelesen und da steht im Vereinsrecht nur noch, dass das Gericht jederzeit eine aktuelle Auskunft über die Anzahl der Mitglieder anfordern kann.

          Also doch besser, die Mitglieder um schriftliche Einwilligung bitten vor der Veröffentlichung.

          Gruß

          Tom

          okäi, werde das mal überprüfen..

          danke

    2. Hallo,

      Hi

      ich will mal vermuten, dass der Verein eingetragen ist.
      Dann ist die Mitgliederliste für jeden beim Amtsgereicht Abt. Vereinsregister einsehbar. Der Vorstand müsste eigentlich nach jeder Neuaufnahme bzw. mindestens nach der Hauptversammlung die Veränderungen dort melden. Tun die Vorstände meistens nicht.

      Soweit ich weiß, ist es erforderlich, daß die (mindestens 7) Gründungsmitglieder dort genannt werden.

      Abgesehen davon, selbst wenn dort tatsächlich alle Mitglieder aufgelistet werden:

      Es ist schon ein Unterschied, ob Mister x zum Amtsgericht gehen muß, um ein Vereinsregister einzusehen um dann zu sehen, ob Mister Y Mitglied ist, oder ob Mister X kurz mal nach "Mister Y" googlet und anhand des Namens erfährt, in welchen Vereinen der ist...

      Im ersten Fall müßte Mister X ja jeden einzelnen Verein durchsuchen...

      Andreas