hi nochmal
- Markenrecht
- gewerblichem Namensrecht
- Titelschutz
- Design = UWG (Nachahmung)
- freihaltebedürftigen Gattungsbezeichnungen
also glaube nicht, dass eine domain wie arztpraxis.com gegen etwas verstößt, oder?
Eine gewerblich eingeführte Domain kann dann durchaus einen realistischen Multiplikator von Visits/Tag für diesen Basiswert erreichen. Das hängt von der Preiskategorie der dargestellten Leistung ab.
Gibt es da eine Formel?
Wenn Ihr Atomkraftwerke verkauft und habt 1 "echten" Visit am Tag dann....
...na ja Atomstrom ist net so das wahre :-)
Uli