dienstbaer: Rechnung nicht bezahlt, Seite im Netz, FTP gesperrt

Beitrag lesen

Hallo Tom, vielen Dank für die genaue Aufdröselung :-)

Stell' Dir aber mal vor:

Du verkaufst Jemandem Dein Auto und schreibst ihm eine Rechnung. Das Auto wird von demjenigen inzwischen weiterverkauft, Deine Rechnung aber nicht beglichen.

Jetzt kommt der Knackpunkt des Ganzen: Darf/kann man rechtlich eine Sache verkaufen, die einem nicht gehört (weil ja noch nicht rechtmäßig erworben)? Auf den Rechnungen steht doch selbst bei Versandhäusern, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Also dürftest Derjenige das Auto doch nicht weiterverkaufen, bis er es Dir bezahlt hat?

Gruß
Stefan